Wohnen Strom abgestellt: So können sich Mieter schützen

Gewusst wie! Das Entsetzen bei den Mieter der Breitenbachstraße 35 und 37 war groß, als vor kurzem an einem Freitag Mitarbeiter der Stadtwerke ihnen vor dem Wochenende den Allgemeinstrom abstellten. Der Eigentümer der Immobilien hatte monatelang nicht die Rechnungen gezahlt.

Die Mieter an der Breitenbachstraße hatten kürzlich eine Notgemeinschaft gebildet, um Strom von den Stadtwerken zu bekommen.

Foto: Jochmann, Dirk (dj)

Die Mieter bildeten nach einem Tipp unserer Redaktion sogenannte Notgemeinschaften und konnten somit selber mit den Stadtwerken einen Stromvertrag abschließen. Kurz danach meldete sich Jasper Radü von der Immobilienkommunikationsagentur „PB3C“ im Namen des Eigentümers und teilte der WZ mit, dass es sich um ein Missverständnis handele. Das Sepa-Lastschriftverfahren habe nicht ausgelöst, die offen stehenden Rechnungen wolle man rückwirkend umgehend bezahlen. Laut SWK ist das inzwischen geschehen, die Notgemeinschaften konnten aufgelöst werden. Was können Mieter in solchen Situationen machen? Wie sich davor schützen, dass Strom und Wasser abgestellt werden? Unsere Redaktion hat nachgefragt.

Tipp 1: Die Jahresrechnung genau durchlesen

Generell ist es der Verbraucherzentrale Krefeld und den SWK wichtig zu erwähnen, dass es soweit gar nicht kommen sollte – und vor allem nicht kommen muss. „Zum Glück ist das auch eher selten, aber wenn, dann ist die Betroffenheit und der Schreck natürlich groß“, sagt SWK-Unternehmenssprecher Michael Passon. Eine Sperrankündigung ist das letzte Mittel. In Krefeld sind das üblicherweise gut 13 000 Stück, von denen dann knapp 3300 am Ende tatsächlich durchgeführt werden.

Die Klassiker sind ignorierte Jahresrechnungen, die erhöhte Abschlagszahlungen aufgrund eines höheren Energieverbrauchs beinhalten. Eventuell auch eine Nachzahlung. Wer dann zu niedrige Abschläge bezahlt, also nur einen Teil der Rechnung, wird mehrfach angemahnt, erst dann kommt die Ankündigung, Strom und Wasser (oder Gas) zu sperren. „Und auch dies natürlich mit Vorlauf, denn diese Parameter sind unverzichtbar für das tägliche Leben“, betont Passon.

Selbst jetzt gebe es noch die Möglichkeit, sich schnellstmöglich mit Verbraucherberatung oder SWK in Verbindung zu setzen, um die Angelegenheit kurzfristig zu klären. Im Falle einer Familie, die nicht im Sozialleistungsbezug steht, würden individuelle Lösungen gesucht.

Tipp 2: Bei Problemen zu SWK oder Verbraucherzentrale

Im dem weitaus häufigeren Fall von – meist jüngeren – Familien im Sozialleistungsbezug oder zugewanderten Familien übernehmen Verbraucherzentrale oder letztendlich SWK den formalen Weg über das Jobcenter, das angelaufene Energiekosten dann begleichen kann oder aus dem Regelsatz tilgt. Mit Anrechnung beziehungsweise Abzug beim Hilfeempfänger.

„Wer also keine böse Überraschung erleben möchte, dem können wir nur raten, Post vom Energieversorger wahr- und ernstzunehmen, im Falle von Anpassungen der Abschläge direkt zu reagieren und Kontakt aufzunehmen“, so der SWK-Sprecher. Sozialleistungsempfänger, die sich dazu nicht in der Lage sehen, haben theoretisch auch die Möglichkeit, die Überweisung der monatlichen Energiekosten direkt dem Jobcenter zu überlassen und mit der Hilfeleistung verrechnen zu lassen.

Tipp 3: Notgemeinschaft –
wenn der Vermieter nicht zahlt

Im Fall, dass der Vermieter nicht bezahlt und der Mieter es frühzeitig erfährt, könne er die Rolle des Vermieters einnehmen und die Energiekosten begleichen. Diese Summe könne dann von der Miete oder den Nebenkosten abgezogen werden.

Im besten Fall finde sich wie im Fall der Breitenbachstraße eine Mieter-Notgemeinschaft zusammen, die gemeinsam auftritt und das Problem für die Mietergemeinschaft behebe. „ SWK und Verbraucherzentrale helfen dabei“, sagt Passon. Allerdings bleibe für die Mieter ein erheblicher bürokratischer Aufwand, wenn sich der Vermieter der Zahlung entzieht. Aber immerhin geht dafür nicht das Licht aus.

Tipp 4: Besser in Raten zahlen,
als gar nicht

Hilfe bietet auch der Mieterverband Niederrhein. Der Verein ist Partnerverein der SWK. „Und somit kümmern wir uns in diesen Fällen auch für Nichtmitglieder um die Aufhebung der Versorgungssperre“, erklärt Vorsitzender und Fachanwalt Kai-Uwe Springer. Mit der SWK sei vereinbart, dass diese pauschal einen Aufwandsbetrag an den Mieterverband zahlt. „Letztendlich muss der Mieter in irgendeiner Weise hinbekommen, dass eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Versorgungsträger geschlossen wird.“ Hilfreich sei es bei säumigen Vermietern, wie in dem Fall der Breitenbachstraße, wenn mehrere Mieter sich zusammenschließen. Dann sei die Finanzkraft höher als wenn ein Mieter nur alleine handele.

Im Falle der Breitenbachstraße hat das Anwohnerin Diana Laue übernommen. Nach einigen Tagen hatten alle Mieter der Häuser 35 und 37 wieder Strom, die angekündigten Sperren in weiteren Häusern wurden nicht mehr durchgeführt. Und für Diana Laue gab es als Dankeschön von ihren Nachbarn einen großen Blumenstrauß.