Wird Betrugsverhandlung zu Mammutprozess?
Der Pfusch mit Kundendaten könnte die Justiz noch viele Monate beschäftigen.
Krefeld. Im Verfahren um den Betrug mit Kundenadressen vor dem Landgericht standen die Auswertung der Telefonüberwachung und gesammelte Schriftstücke im Mittelpunkt. Dem Krefelder William F. (27) wird vorgeworfen, er habe mit gekauften Daten von ehemaligen Gewinnspiel-Kunden Straftaten begangen. Beauftragte Inkassounternehmen sollen damit Forderungen in ganz Deutschland eingetrieben haben. Tatsächlich schuldeten die Opfer dem Unternehmen des mutmaßlichen Betrügers nichts.
In einem der aufgezeichneten Gespräche, die im Gerichtssaal abgespielt wurden, redete der Angeklagte mit Zeugin H. Von der ehemaligen Callcenterchefin soll der Adressdatenhändler Tausende Kundendaten gekauft haben — mit allen Forderungen, so behauptet es die Verteidigung. Im Gespräch war von Rücklastschriften und Bankstornos die Rede. Die Zeugin blieb bei ihrer Aussage: „Ich habe ihm keine Forderungen verkauft.“ Die Kundendaten seien zwei bis drei Jahre alt gewesen. „Sie lügen uns doch hier etwas vor“, polterte einer der Verteidiger des Angeklagten. Klarheit soll nun die Aussage eines Mitarbeiters der Zeugin bringen.
Ein weiterer Zeuge, bei dem F. Kundendaten erworben hatte, verweigerte vorerst die Aussage. Der Berliner ist selbst wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz angeklagt und will erst nach Rücksprache mit seinem Anwalt im hiesigen Verfahren Stellung beziehen. Als der ermittelnde Polizist erneut die sichergestellten Dokumente erläuterte, warf die Verteidigung eine neue Frage auf: „Wie weit geht die Prüfungspflicht des Aufkäufers?“ Anders gefragt: Hätte William F. die genutzten Adressen vor dem Forderungseinzug besser überprüfen müssen? Denn bei einigen Dokumenten fehlten wichtige Informationen wie das Datum des Kontoeinzugs.
Vor dem Gericht wurde deutlich, dass sich William F. mit seiner Firma in ein System begeben hat, in dem das Arbeiten am Rande der Legalität zum Alltag gehört. Ob der Angeklagte, wie einer seiner Anwälte es nannte, als „Frischling F.“ von den alten Hasen über den Tisch gezogen wurde, muss sich zeigen. Sollten alle Vorfälle einzeln aufgearbeitet werden müssen, könnte der Prozess „Monate, wenn nicht Jahre dauern“, so die Vorsitzende Richterin. jre