Wirtschaft Verkaufsoffener Sonntag: Einzelhandel ist gelassen

Die verkaufsoffenen Sonntage in Krefeld seien rechtlich sicher.

Markus Ottersbach, Vorsitzender des Krefelder Einzelhandelsverbandes, sieht die verkaufsoffenen Sonntage nicht in Gefahr.

Foto: Bischof, Andreas (abi)

Krefeld. Die verkaufsoffenen Sonntage für Krefeld sieht Markus Ottersbach nicht in Gefahr. Der Geschäftsführer des hiesigen Handelsverbandes verweist auf die vom Rat der Stadt vor drei Jahren dauerhaft genehmigten Veranstaltungen - und sieht somit die Rechtssicherheit für Krefeld bereits gegeben. Die Gewerkschaft Verdi will jedes sonntägliche Fest mit Shopping-Event in der Innenstadt und in den Stadtteilen unter die Lupe nehmen (wie die WZ berichtete).

Donnerstag fand in Düsseldorf auf Einladung von NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) der erste Runde Tisch zu dem Thema statt. „Die rot-grüne Landesregierung will das Ladenöffnungsgesetz in NRW trotz erfolgreicher Gewerkschaftsklagen gegen verkaufsoffene Sonntage nicht ändern“, sagt der Minister im Anschluss an das Treffen mit Spitzenvertretern aus Kommunen, Wirtschaft, Gewerkschaften, Politik und Kirchen. Die Händler und Verbraucher sollten die im Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten für vier verkaufsoffene Sonntage- und Feiertage in der Praxis auch nutzen können. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe wolle man in den nächsten vier Wochen eine Handreichung für die Kommunen erarbeiten, wie rechtssichere Verordnungen zu erstellen sind.

Zehn verkaufsoffene Sonntage, davon zwei im Advent, sind für Krefeld in diesem Jahr konkret geplant, der erste am 8. Januar für „Winterzauber“ ist bereits vorbei. Der ursprünglich für den 28. Mai vorgesehene elfte Sonntag unter dem Motto „Sommererwachen“ entfällt in diesem Jahr. Insgesamt sind an diesen zehn Sonntagen in der Innenstadt und in einzelnen Stadtteilen 18 Veranstaltungen vorgesehen.

Verdi will prüfen, ob die Geschäfte nur wegen „örtlicher Feste, Märkte, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen“ ausnahmsweise öffnen. Und ob die Veranstaltung Grund für den Strom von Besuchern ist oder das Einkaufen selbst. Das Wirtschaftsministerium lässt dafür ein Modell für die von den Gerichten geforderten Prognosen der Besucherströme erarbeiten und in ausgewählten Kommunen testen.