Zehn Jahre sexuellen Missbrauch verdrängt
Erst vor Gericht gestand Vater die Taten.
Krefeld. „Ich bin misstrauisch gegenüber anderen Menschen geworden — das ist das Schlimmste“, sagte die heute 15-Jährige vor der ersten Großen Strafkammer. Die Richterin hatte es ihr freigestellt auszusagen, nachdem der Vater seine Taten an der Jugendlichen — sexueller Missbrauch — in vollem Umfang gestanden hatte. Deshalb konnten auch alle geladenen Zeugen nach Hause entlassen werden. Dazu gehörte auch die Mutter, die ihrer Tochter während ihrer Leidenszeit keine Hilfe war.
Die ersten beiden Male hatte der 48-jährige Krefelder seine damals sechsjährige Tochter zu Hause missbraucht. Vor vier Jahren kam es zu einem weiteren Vorfall. Dass es jeweils nicht zum Beischlaf kam, war dem Mut des Mädchens zu verdanken, das sich unter anderem durch lautes Schreien gegen den Vater wehrte. Dieser bedauerte vor Gericht seine Taten und erklärte, er sei alkoholisiert gewesen.
Dass sich die Jugendliche dennoch zur Aussage vor Gericht entschloss, hat mit ihrer noch nicht abgeschlossenen Verarbeitung des Familiendramas zu tun. „Ich kann die Vorfälle noch immer nicht verstehen. Für mich war alles ein Schock. Vor der Aussage hatte ich immer Angst“, so der Grund für die späte Aufklärung. Nur eine Freundin hatte ihr in dieser Zeit zur Seite gestanden. Die Mutter, selbst dem Alkohol zugetan, habe ihr zunächst noch nicht einmal geglaubt. Erst als sie ihren Freund kennengelernt und sich ihm anvertraut hatte, ermunterte dieser sie, den Vater anzuzeigen. Inzwischen verarbeitet die Jugendliche ihr Trauma in einer Therapie.
Dem Vater kann sie nicht verzeihen: „Für mich ist es eine Krankheit, wenn man auf kleine Kinder steht“, sagte sie. Ihr Misstrauen gegenüber anderen Menschen wird sie hoffentlich überwinden. Dabei helfen ihr auch Ziele. Das nächste ist das Abitur.
Der 48-jährige Krefelder kommt mit zwei Jahren Haft davon, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt sind. Voraussetzung ist allerdings der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Alkoholentzugstherapie. Außerdem muss der Krefelder eine Geldbuße von 1500 Euro zahlen und 50 Sozialstunden ableisten. Das Gericht folgte damit weitgehend dem Antrag der Staatsanwältin.