Freiburg Wehrloses Kind missbraucht: Paar im Fall Staufen vor Gericht
Freiburg/Karlsruhe (dpa) - Mit der Schilderung schwerster Sexualverbrechen an einem wehrlosen Kind hat der Prozess gegen die beiden Hauptbeschuldigten im Missbrauchsfall Staufen begonnen.
Der 48 Jahre alten Mutter des Opfers und ihrem einschlägig vorbestraften 39-jährigen Lebensgefährten wird vorgeworfen, den heute neunjährigen Jungen mehr als zwei Jahre lang regelmäßig missbraucht und an andere Männer verkauft zu haben. In der mehr als 100 Seiten langen Anklageschrift ist die Rede von Fesselungen, extremen Demütigungen, Beschimpfungen, Drohungen sowie körperlicher Gewalt und Vergewaltigungen (Az.: 6 KLs 160 Js 30250/17).
Dem Paar werden unter anderem schwere Vergewaltigung und Zwangsprostitution in jeweils knapp 50 Fällen zur Last gelegt. Angeklagt sind Taten zwischen Mai 2015 bis Ende August 2017. In dem Fall gibt es insgesamt acht Tatverdächtige. Die Mutter und ihr Lebensgefährte, beide Deutsche, gelten als die zentralen Figuren in dem Missbrauchsfall.
In Prozessen gegen Freier des Jungen hatte der 39-Jährige zuvor als Zeuge ausgesagt und sich bereits als Haupttäter bezeichnet. Die Mutter schwieg bis jetzt. Ob sie aussagt, ist nach Worten ihres Anwalts Matthias Wagner noch nicht entschieden. Dem Paar wird auch der mehrfache Missbrauch einer Dreijährigen zur Last gelegt. Die Schwere und Vielzahl der Verbrechen sowie die Rolle der Mutter machen diesen Fall außergewöhnlich.
Behörden und Justiz stehen in der Kritik. Ihnen wird vorgeworfen, den Jungen nicht geschützt zu haben - obwohl sie von der Beziehung der Mutter zu dem wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraften Mann wussten. Das Kind lebt seit der Festnahme des Paares und der weiteren mutmaßlichen Täter im vergangenen Herbst bei einer Pflegefamilie.
Eine Vielzahl der Taten wurde gefilmt - sowohl die, die das Paar beging, als auch die, die die Freier an dem sich laut Anklage „massiv ekelnden“ und völlig wehrlosen Kind vollzogen. Die Aufnahmen dienen in diesem und den anderen Verfahren als Beweismittel. Außerdem führten die bisherigen Aussagen des 39-Jährigen auch zur Festnahme von Männern, denen das Kind zum Vergewaltigen überlassen worden war.
„Ich erhoffe mir, auch wenn es vielleicht unrealistisch ist, von der angeklagten Kindsmutter vielleicht mal eine Erklärung zur Motivation“, sagte die Vertreterin der Nebenklage, Rechtsanwältin Katja Ravat, der Deutschen Presse-Agentur. Ravat vertritt in dem Prozess den missbrauchten Jungen.
Ziel von Anklage und Nebenklage sei neben langjährigen Haftstrafen eine anschließende Sicherungsverwahrung, vor allem für den wegen schwerer Kindesmisshandlung vorbestraften Lebensgefährten der Mutter. „Dass ich dem Kind rückmelden kann, dass der Mann auf absehbare Zeit nicht mehr aus der Haft entlassen werden wird“, sagte Ravat.
Zeitgleich begann vor dem Karlsruher Landgericht der Prozess gegen einen 44-Jährigen aus Schleswig-Holstein: Er soll im sogenannten Darknet beim Lebensgefährten der Mutter angefragt haben, ob er den Jungen sexuell missbrauchen und danach töten dürfe. In diesem Verfahren wurde die Öffentlichkeit teilweise ausgeschlossen. Die Verteidigung hatte dies beantragt, weil der Angeklagte in seiner Aussage persönliche Dinge wie sein Sexualleben erläutern wolle.