Der Kontakt zu H. war über die Kommunikationsplattform ICQ zustande gekommen. Dort hatte sich H. den Namen „Inzestpapst“ gegeben und war auf der Suche nach Kontakten.
B., der mit der 13-Jährigen einige Jahre in einer Erziehungsfamilie gelebt hatte, lud den Euskirchener daraufhin zu einem Treffen nach Krefeld ein. Dem Mädchen stellte er den 36-Jährigen als „Klassenkamerad Heinz“ vor. Dieser ist bereits zweimal einschlägig vorbestraft und sitzt deswegen zurzeit ohnehin im Gefängnis.
Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft gefordert, der Verteidiger zwei Jahre auf Bewährung. Das Urteil des Gerichts erkannten aber dennoch alle an, so dass es bereits rechtskräftig ist. Gegen B. wird am 25. Juli weiterverhandelt. bra