Debatte Ist NPD-Patrouille in Krefeld erlaubt? Das sagt die Staatsanwaltschaft

Laufen NPD-Anhänger bald in Krefeld "Streife"? Im Ruhrgebiet hat es erste Aktionen gegeben - die Staatsanwaltschaft hat erste Erkenntnisse, die Polizei eine klare Botschaft.

Ein NPD-Anhänger bei einer Demo in Berlin. (Archiv)

Foto: Matthias Balk

Krefeld. Nach ersten Aktionen im Ruhrgebiet wolle man jetzt auch am Niederrhein mit einer „Schutzzonen-Kampagne“ für „Schutz vor Gewalt, Bedrohung und Verfolgung“ sorgen — das verkündete der Kreisverband der NPD für Krefeld/Kleve jetzt in einer Mitteilung an die Medien und auf Facebook.

Das Weinfest in der Krefelder Innenstadt hatten sich drei in Uniformen mit einem stilisierten „S“ bedruckten T-Shirts gekleidete NPD-Mitglieder am Samstagnachmittag ausgesucht, um „Streife“ zu laufen, „nach dem Rechten zu sehen und etliche Informationsgespräche mit Bürgern“ zu führen. Wahrgenommen wurden sie von Besuchern tatsächlich kaum, die Polizei erst durch Medienanfragen auf die Aktion der Rechtsaktivisten aufmerksam. Dennoch ermitteln jetzt Staatsschutz und Staatsanwaltschaft — auch vor dem Hintergrund eines möglichen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz.

„Die Polizei schickte zur Aufklärung des Sachverhalts Streifenwagen in die Innenstadt, konnte vor Ort aber keinerlei Feststellungen machen. Dennoch ist inzwischen der polizeiliche Staatsschutz eingeschaltet und wertet Bilder, auch aus den sozialen Netzwerken, aus“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Stadt, Polizei und Staatsanwaltschaft.

Vor drei Jahren hat die Krefelder Polizei ihr „Präsenzkonzept Innenstadt“ auf den Weg gebracht — hierzu gehören seither auch regelmäßige Polizeistreifen durch die City, ein intensivierter Kontakt zu Anwohnern mit dem Ziel, die Stadtmitte — subjektiv sowie objektiv — zu einem sichereren Ort zu machen. „Wir brauchen keine selbst ernannten Bürgerwehren, die das Heft in die Hand nehmen und für mehr Sicherheit sorgen — im Rahmen des Präsenzkonzeptes ist die Polizei genau dafür da“, betont Polizeisprecher Daniel Uebber.

Die Krefelder Staatsanwaltschaft wollte am Montag keine endgültige Aussage machen. „Nach vorläufiger Einschätzung“ liege vor dem Hintergrund des Versammlungsgesetzes „keine strafrechtliche Relevanz vor“, sagte Staatsanwältin Anna Stelmaszczyk der WZ. Tatsächlich sei strittig, ob sich eine Versammlung bereits aus mindestens zwei oder drei Menschen zusammensetze.

Daniel Uebber, Polizeisprecher

Auch in Bochum hatten NPD-Anhänger vor einigen Wochen patrouilliert. Auch hier war die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich um kein strafrechtlich relevantes Vergehen handelte.