Angeklagter fehlt vor Gericht: Untersuchungshaft
Der 65-jährige Düsseldorfer soll seiner Frau vor zwei Jahren durch den Kopf geschossen haben. Sie überlebte schwer verletzt.
Mettmann. Sich krank aus dem Verfahren auszuklinken — es hat am Montag für einen Angeklagten nur wenige Stunden lang geklappt. Im Februar vor zwei Jahren soll der 65-jährige Düsseldorfer seiner Frau durch den Kopf geschossen haben: versuchter Totschlag.
Gestern früh fehlte der Rentner bei der Verhandlung im Landgericht Wuppertal, aber schon am frühen Nachmittag nahm die Polizei den Rollstuhlfahrer fest. Zu den genauen Umständen konnte das Gericht nichts mitteilen.
Laut Anklage war es ein Streit aus bisher nicht genanntem Grund, der 2009 zwischen den getrennt lebenden Eheleuten eskalierte. In der Mettmanner Wohnung der 64-Jährigen sei es zu Handgreiflichkeiten gekommen. Später am Abend habe die Frau ruhig auf dem Sofa gesessen. Da soll der Angeklagte ihr mit einer Pistole in den Kopf geschossen haben — aus nächster Nähe.
Eine Operation rettete ihr Leben. Als sie nach Tagen wieder ansprechbar war, habe sie laut Anklage zunächst nicht gewusst, warum sie im Krankenhaus war. Sie bleibt auf Hilfe angewiesen.
Mit der knappen Mitteilung des jetzt in Düsseldorf lebenden Rentners, er müsse ins Krankenhaus, gab sich das Gericht am Montag nicht zufrieden: „Laut Auskunft des verantwortlichen Arztes ist er transport- und verhandlungsfähig“, stellt Ralph von Bargen fest, vorsitzender Richter der dritten großen Strafkammer.
Der vom Gericht geschickte Transportdienst habe den Angeklagten nicht gefunden, seine Telefone seien ausgeschaltet gewesen. „Das sollte man mit dieser Strafkammer nicht versuchen“, kommentierte Staatsanwältin Friedel Heuermann. Das Gericht ordnete Untersuchungshaft an. Dass der 65-Jährige einfach nicht erschien, überraschte auch seinen Verteidiger: „Das war so nicht abgesprochen.“ Es sei aber klar gewesen, dass der Angeklagte in die Klinik muss: ein Bein sei schwer krank. „Er will die Verantwortung nicht übernehmen“, sagt Monika van Bebber, Betreuerin der Geschädigten.
Die Frau habe von ihrem Mann erzählt. Nicht zur Verhandlung zu kommen passe zum Bild der Persönlichkeit. Der Mann soll den Tod seiner Frau zumindest billigend in Kauf genommen haben, so die Staatsanwaltschaft. Neben schwerer Körperverletzung lautet der Vorwurf deshalb: versuchter Totschlag.
Kurz nach der Tat war der Angeklagte schon einmal verhaftet worden, wurde aber ein halbes Jahr später vom Oberlandesgericht Düsseldorf frei gelassen: Das Verfahren dauerte zu lange. „Es mussten noch Gutachten eingeholt werden“, erklärt Thorsten Anger, Sprecher des Landgerichts. Unter anderem sei die Pistole untersucht worden. Laut Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte zugegeben, die Waffe illegal besessen zu haben.
Obwohl die Verhandlung nicht eröffnet werden konnte, hatte das Gericht die bereits geplanten Termine bestehen lassen. Am Mittwoch soll der Prozess beginnen.