Mettmann/Erkrath „Die Betroffenen waren überwiegend einsichtig“

Mettmann/Erkrath. · Parks, Fußgängerzonen, Supermärkte – überall kontrolliert das Ordnungsamt die Einhaltung der Corona-Regeln. Bevor die Mitarbeiter zur Kasse bitten, versuchen sie aufzuklären. Nutzt das nichts, werden konsequent Geldstrafen verhängt.

Die Mitarbeiter der Ordnungsämter kontrollieren regelmäßig.

Foto: "Köhlen, Stephan (teph)"/Köhlen, Stephan (teph)

Abstand nicht gehalten, Maske nicht getragen, Party gemacht: Die Liberalität findet da ihre Schranken, wo sie andere gefährdet. Seit die Auflagen der Corona-Pandemie gelten, sind die Mitarbeiter der Ordnungsämter in besonderer Mission im Einsatz. „Regelmäßig werden Kontrollen im gesamten Stadtgebiet durchgeführt“, berichtet Thomas Lekies aus dem Büro des Bürgermeisters. In den Monaten mit den höheren Infektionszahlen waren tatsächlich alle Mitarbeiter des Ordnungsamtes, auch der Innendienst, von Montag bis Freitag in Zweier-Teams und über die „normale“ Dienstzeit hinaus unterwegs. Derzeit werden die Kontrollen überwiegend vom Kommunalen Ordnungsdienst durchgeführt.

Bei festgestellten Erst-Verstößen erfolgt vor Ort die Aufnahme der Personalien und eine Belehrung über die geltenden Regelungen. „Die Betroffenen waren bisher überwiegend einsichtig und haben etwa bei einem Verstoß gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung diese sofort aufgezogen.“ Bei Verstößen gegen die Kontaktbeschränkungen haben sich die Gruppen meist direkt aufgelöst. Bei nochmaligem Verstoß werden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Insgesamt sind derzeit 65 Verfahren in der Bearbeitung, teils mit Verwarngeld, teils mit ­Bußgeld.

„Leider mussten wir auch gegen vier Gastronomiebetriebe Bußgelder festsetzen.“ Einen Teil der Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde durch die Polizei angezeigt. Dabei handelt es sich überwiegend um Verstöße gegen die Kontakt­beschränkungen.

Das Erkrather Ordnungsamt hat bislang 440 Verfahren eingeleitet. Dabei wurden in 150 von 440 Verfahren auch entsprechende Bußgelder verhängt. Ein Großteil davon (nahezu 90 Prozent) bezog sich auf die Missachtung von Ansammlungsverboten, sagt Stadtsprecher Thomas Laxa. Hinzu kommen Verstöße gegen die Maskenflicht sowie das Missachten von Abstandsregeln beim Verzehr von „To-go-Speisen“ (Essen zum Mitnehmen).

Die in Erkrath aufgefallenen Verstöße stammen schwerpunktmäßig aus April und Mai. In den vergangenen Wochen sei – auch bedingt durch die Lockerungen der Corona-Schutzverordnung – ein Rückgang festzustellen, erläutert Thomas Laxa.