Kreis Mettmann Eine halbe Million Euro für Gastronomen

Kreis Mettmann. · 100 Gastronomie-Betriebe am Neanderlandsteig sollen mit jeweils 5000 Euro unterstützt werden. Anträge ab 3. August möglich.

Der Neanderlandsteig ist ein Anziehungspunkt für Ausflügler. Gastronomen in seinem Umfeld sollen jetzt gefördert werden.

Foto: RP/Martina Chardin

(Red) Der Kreis will gastronomischen Betrieben helfen, die ihren Standort am Neanderlandsteig haben. Das ist der Wanderweg, der durch den Kreis Mettmann führt. Damit sollen die Gastwirte unterstützt werden.

Wer wird unterstützt?

Rund 100 gastronomische Betriebe in Nähe zum Neanderlandsteig. Die Förderung beträgt 5000 Euro je Betrieb zur Abmilderung corona-bedingter Einbußen. 500 000 Euro stellt der Kreis insgesamt dafür zur Verfügung.

Warum werden gerade diese Gastwirte unterstützt?

Seit Eröffnung des Neanderlandsteigs vor sieben Jahren vermarktet der Kreis mit seiner touristischen Marke „Neanderland“ den Fernwanderweg. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie soll die Marke Neanderland in allen zehn kreisangehörigen Städten durch Stärkung des Premiumproduktes Neanderlandsteig gestützt werden. Denn ein wesentlicher Bestandteil für diese positive Entwicklung ist die vielfältige und regionaltypische Gastronomie entlang des Wanderwegs.

Wer kann sich um die ­Förderung bewerben?

Zu den förderwürdigen heimischen gastronomischen Betrieben zählen Restaurants, Schankwirtschaften, Cafés, Eisdielen sowie Imbissbetriebe mit Sitzplätzen und Sanitäranlagen. Ausgeschlossen sind Hotelbetriebe sowie gemischte Gastronomie- und Hotelbetriebe, Bars und Vergnügungslokale, ­Caterer, Discotheken und Tanz­lokale, reine Stehimbisse, Kantinen und Trinkhallen sowie Betriebe mit reinem Außerhausverkauf und reine Lieferdienste. Auch national und/oder international agierende Unternehmen oder Unternehmensketten sind ausgenommen.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Der Betrieb liegt im Kreis Mettmann. Die Förderung muss beantragt werden. Bewilligt werden die Anträge der 100 Betriebe, die in einem Radius von 500 Metern am nächsten zum Neanderlandsteig (nur Hauptweg, weder Zuweg noch Entdeckerschleife) gelegen sind. Maßgeblich ist die vom Vermessungs- und Katasteramt des Kreises ermittelte Luftlinienentfernung.

Was müssen die Gastronomen jetzt tun?

Das Antragsformular gibt es ab dem 3. August im Internet. Der Antrag ist per Post an den Kreis Mettmann, Amt für Tourismus und Kultur, Düsseldorfer Straße 26, 40822 Mettmann, zu senden. Auch der Einwurf in den Nachtbriefkasten am Kreishaus ist möglich. Die Anträge können ab Montag, 3. August, bis einschließlich Sonntag, 16. August, um 24 Uhr abgegeben werden. Es zählt der Poststempel beziehungsweise die Abgabe am Nachtbriefkasten.

Wer beantwortet meine Fragen?

Rückfragen beantworten Arne Jährling und Anette Pesler vom Team Tourismus des Kreises Mettmann unter Telefon 02104/992070 oder 02104/992053 sowie per E-Mail: