200 Sozialstunden für Brandstiftung

Aus Unzufriedenheit über seine Situation hatte ein Somalier im August an mehreren Stellen in der Unterkunft Feuer gelegt.

Foto: Feuerwehr Erkrath

Wuppertal/Erkrath. Ärger mit der Familie, Frust über die Lebensumstände und dann noch eine Flasche Wodka: In dieser Nacht scheint für den Bewohner der Flüchtlingsunterkunft am Thekhaus alles zusammengekommen zu sein. Nachdem er dort im vergangenen August an mehreren Stellen Feuer gelegt hatte, muss sich der Mann nun wegen Brandstiftung vor dem Wuppertaler Amtsgericht verantworten. Zumindest zwei der sieben Brandherde hätten das Potenzial gehabt, einen Großbrand auszulösen.

Angeklagter vor dem Wuppertaler Landgericht

Feuerwehr und Polizei waren jedoch schnell vor Ort, es gab keine Verletzten. Glimpflich ist die Sache auch deshalb ausgegangen, weil der Angeklagte selbst den Rauchmelder ausgelöst und an Zimmertüren geklopft hatte, um die Bewohner zu warnen.

Aber was genau war passiert in dieser Nacht, die auch in einer Katastrophe hätte enden können? Der Angeklagte selbst sprach vor Gericht davon, sich an diesem Tag sehr schlecht gefühlt zu haben. „Es war beklemmend, ich war psychisch angeschlagen“, ließ er durch seine Dolmetscherin mitteilen. Die Unterkunft sei kein guter Ort, mit der Familie habe es Streit gegeben.

All das habe dazu geführt, dass er über Stunden hinweg eine Flasche Wodka geleert habe. Ein Polizeibeamter, der gestern im Zeugenstand über den Einsatz am Thekhaus sprach, erinnerte sich daran, dass ihm der Angeklagte mit einem Schnapsglas in der Hand entgegengekommen sei. Dem Mann sei alles egal gewesen, nur den Alkohol habe er sich nicht wegnehmen lassen wollen. Auf der Polizeiwache ergab der Alkoholtest später 2,4 Promille. Derweil war die Erkrather Feuerwehr mit drei Löschzügen vor Ort, um die Brandherde zu bekämpfen.

Der Somalier hatte in der Unterkunft an mehreren Stellen Feuer gelegt. Im Haupteingang übergoss er Prospektständer mit Desinfektionsmittel, um ihn kurz darauf anzuzünden. Danach zündete er im Flur liegende Papierstapel an, setzte Textilien in der Küche in Brand und hielt das Feuerzeug an einen Polsterstuhl in seinem Zimmer.

Augenscheinlich über die eigene Tat erschrocken, hielt er eine brennende Zeitung unter den Rauchmelder, um diesen damit auszulösen. Danach klopfte er an Zimmertüren, um die Bewohner zu warnen. Einige hatten daraufhin versucht, die Brandherde mit Feuerlöschern zu bekämpfen und den Mann von weiteren Zündeleien abzuhalten. Andere waren, von den lauten Tönen der Feuermelder aufgeschreckt, nach draußen geeilt. Vier Männer mussten von der Feuerwehr aus dem Haus geführt werden, in dem sich mittlerweile überall Rauch ausgebreitet hatte. „Wir mussten zwei Türen aufbrechen, weil zwei Bewohner auf unser Klopfen nicht reagiert haben und lieber weiterschlafen wollten“, erinnerte sich gestern ein Feuerwehrmann an den Einsatz im August.

Schnell war klar, dass es sich um Brandstiftung handelte. Über die Urheberschaft musste nicht gemutmaßt werden — der Täter hatte sich zu diesem Zeitpunkt bereits zu seiner Tat bekannt. Er sitzt seither in Untersuchungshaft und wurde gestern wegen versuchter Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Dem Mann wird ein Bewährungshelfer beigeordnet und er muss 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Das Gericht nahm zudem eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten an, da er zur Tatzeit erheblich alkoholisiert war.