Autobahn: Stadt fordert mehr Lärmschutz
Die Verwaltung nimmt Straßen NRW in die Pflicht, weitere Konzepte zur Minderung des Autobahnlärms vorzustellen.
Erkrath. Welcher lärmarme Fahrbahnbelag soll eigentlich auf der Neandertal-Brücke verlegt werden? Werden zusätzlich zur Sanierung mit dem offenporigen Asphalt die Lärmschutzwände erhöht? Und welcher Asphalt kommt nördlich der Brücke im Bereich bis zur Anschlussstelle Mettmann zum Einsatz?
Das sind nur einige der Fragen, mit denen die Stadt Erkrath jetzt den Landesbetrieb Straßen NRW konfrontiert hat. „Zwar sind wir alle glücklich, dass zwischen dem Autobahnkreuz Hilden und der Neandertal-Brücke auf einer Länge von 3,5 Kilometern endlich der Flüsterasphalt verlegt wird“, sagt Technischer Beigeordneter Fabian Schmidt. „Das heißt aber nicht, dass alle Unklarheiten beseitigt sind.“
So will die Stadt wissen, was mit der Beschleunigungsspur vom Hildener Kreuz auf die A 3 in Richtung Oberhausen geschieht. Schließlich ist dort erst im vergangenen Jahr eine neue Decke verlegt worden — allerdings nicht mit dem lärmschluckenden, offenporigen Belag (Opa), sondern mit dem lauteren Splittmastix.
„Und die beißen sich, was die Entwässerung angeht“, sagt der stellvertretende Tiefbauamtsleiter Ralf Kentgens. „Bei ,Opa’ erfolgt die Fahrbahnentwässerung in den unteren Schichten, beim Splittmastix an der Oberfläche — wie soll das gelöst werden?“
Dass Straßen NRW den Splittmastix nach nicht mal einem Jahr wieder herausreißt, kann sich Kentgens nicht vorstellen. „Aber was die Entwässerung angeht, müssen sich die Fachleute Gedanken machen.“
Die Zukunft der Beschleunigungsspur dürfte vor allem auch Dieter Hoch interessieren, dessen Haus an der Brandshütte liegt — und damit direkt an besagter Einfädelspur. „Wenn Lastwagen vorbeifahren, wackeln die Gläser im Schrank“, hatte Ehefrau Marion Hoch Ende 2009 im WZ-Gespräch gesagt. Das Ehepaar reichte Klage ein — und unterlag. Die Richter am Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass der Beschleunigungsstreifen nicht mit „Opa“ ausgestattet werden muss.
Sehr zum Ärger nicht nur von Familie Hoch und den anderen Anwohnern, sondern auch der Stadt: Weil sie selbst nicht hatte gegen den Landesbetrieb Straßen NRW klagen dürfen, suchte und fand sie in Dieter Hoch eine Privatperson, die offiziell gegen das Land vor Gericht zog.
Umso mehr fühlt sich die Verwaltung auch jetzt in der Pflicht, den lärmgeplagten Erkrathern zur Seite zu stehen. Ihr Motto: Wenn die Beschleunigungsspur schon keinen „Opa-Belag“ erhält, sollten doch zumindest die Lärmschutzwände erhöht werden. „Wir haben speziell in dieser Angelegenheit schon mal bei Straßen NRW nachgefragt“, sagt Beigeordneter Fabian Schmidt. „Als Antwort kam, dass das grundsätzlich möglich ist. Konkreteres gab es aber nicht. Das erhoffen wir uns jetzt mit der Beantwortung des Fragenkatalogs.“