Club-Betreiber sollen Steuern geprellt haben
Geschäftsführer eines Sauna-Clubs aus Erkrath stehen jetzt vor Gericht.
Erkrath/Düsseldorf. Die Plakatwerbung ist seit Jahren kaum zu übersehen. Dass es sich bei dem Etablissement nicht um einen Eissalon oder ein Wellness-Bad handelt, ist ebenfalls bekannt. Kleinere und größere Aufreger — wie zuletzt der Brandanschlag auf eine Nobelkarosse vor dem Gebäude — sorgen regelmäßig für Gesprächsstoff. Das Verfahren jedoch, das jetzt vor dem Landgericht in Düsseldorf eröffnet wurde, behandelte statt des Offensichtlichen mehr das Buchhalterische im Hintergrund. Das allerdings kam der Steuerfahndung mindestens genau so pikant vor.
Durch das Einsetzen von Stroh-Geschäftsführern soll der Inhaber des besagten Sauna-Clubs laut Anklage sowohl in Erkrath als auch bei Satellitenbetrieben wie beispielsweise in Tönisvorst versucht haben, Verantwortlichkeiten zu vernebeln und den drei Mitangeklagten zuzuschieben. So wurden von den falschen Leuten genauso falsche Steuererklärungen abgegeben, was der Finanzbehörde überhaupt nicht gefiel.
Die gründliche Prüfung für die Jahre 2014 bis 2016 traf ins Schwarze. Nicht nur kam heraus, dass beispielsweise die ‚Stroh-Geschäftsführer’ zu ihrem offiziellen Gehalt jeden Monat zusätzlich 3000 Euro schwarz und unversteuert zugeschoben bekamen. Auch die Umsatzzahlen wurden sehr viel bescheidener angemeldet. Bei monatlichen Umsätzen zwischen 300 000 und 500 000 Euro und einem Gesamtumsatz von elf Millionen Euro in diesem Zeitraum allein in Erkrath und zusätzlichen acht Millionen Euro in Tönisvorst hätte der Hauptangeklagte rund gerechnet drei Millionen Euro Umsatzsteuer an den Fiskus zahlen müssen.
Tatsächlich wurde aber jede Umsatzsteueranmeldung auf rund zwei Drittel abgerundet. Spätestens bei diesen Zahlen reifte bei den zahlreichen Prozessbeobachtern die Erkenntnis, dass es manchmal durchaus lohnen kann, einem nackten Mann in die Tasche zu langen.
Tiefere Einblicke in den Geschäftsbetrieb blieben den Zuschauern allerdings versagt. Zur Sache gab es keine Einlassungen — die Angeklagten saßen schweigend auf ihren Plätzen, und auch deren Anwälte sagten nichts. Ein Grund: Der Hauptangeklagte hatte bereits im Vorfeld in einer ‚Verständigung’ mit der Staatsanwaltschaft ausgehandelt, dass er ein Geständnis ablegen wolle.
Im Gegenzug solle sich der Strafrahmen im Bereich von drei bis dreieinhalb Jahren einpendeln — was natürlich von der Kammer erst noch angenommen werden muss. Erfreulicher Nebeneffekt für den Beklagten: Geschäftsgeheimnisse und private Details werden in der Öffentlichkeit nicht weiter ausgebreitet. Die Verhandlung wird fortgesetzt.