Kinderpornografisches Material gefunden Schlimmer Verdacht gegen Kita-Erzieher in Erkrath
Erkrath · Dutzende Eltern in Erkrath sind in Sorge und Aufruhr: Einem 41 Jahre alten Kita-Erzieher wird vorgeworfen, große Mengen kinderpornografischer Fotos und Videos besessen zu haben. Zur Auswertung des Materials wurde das LKA Düsseldorf eingeschaltet.
Schlimmer Verdacht gegen einen 41 Jahre alten Mann, der in vier städtischen Kitas in Erkrath gearbeitet hat: In seiner Wuppertaler Wohnung hat die Polizei offenbar große Mengen kinderpornografischen Materials beschlagnahmt. Der Mann sei als Springer in den städtischen Kitas Fasanenstraße, Schinkelstraße, Unterfeldhaus und Gretenberg eingesetzt gewesen. Dort wurden die Eltern der betroffenen Gruppen von der Fachbereichsleitung und jeweiligen Kitaleitung über den Verdacht informiert. Zudem sei den Eltern individuelle Beratung und Hilfe angeboten worden.
Da der Verdächtige über einen festen Wohnsitz verfügt, wurde er vorerst nicht in Untersuchungshaft genommen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Wuppertal. Ein Sprecher der Stadt Erkrath betont, man habe den Erzieher sofort nach der Information durch die Polizei freigestellt.
Unruhe bei den betroffenen Eltern, Diskussionen auf den Social-Media-Plattformen: Erkrath ist durch die Nachricht aufgeschreckt worden. Auf dem bislang gesichteten Material seien augenscheinlich keine Kinder aus Erkrath zu sehen, sagte ein städtischer Sprecher. Doch gleichzeitig heißt es von den Behörden: Bis das beschlagnahmte Material komplett gesichtet und überprüft sein wird, werde es noch eine ganze Zeit dauern.
Auf Geheiß der Staatsanwaltschaft hat die Polizei Wuppertal das bei einer Hausdurchsuchung Ende Juli sichergestellte Material an die Kinderpornografie-Experten des Landeskriminalamtes Düsseldorf übergeben. Dort sollen Mobiltelefon, Festplatte und 370 DVDs gerichtsfest ausgewertet werden. „Das wird Wochen, wenn nicht gar Monate Zeit in Anspruch nehmen“, schätzt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Wuppertal. Die LKA-Experten hätten schließlich jede Menge Arbeit.
Dem Sprecher zufolge war der 41-Jährige am 26. Juli aufgefallen. An diesem Tag habe er Kinder in einem Spaßbad in Baden-Württemberg gefilmt. Das aufmerksame Badpersonal rief die Polizei, der der Mann unverblümt erklärt habe, dass er ein Pädophiler sei – aber das sei ja nicht per se strafbar. Zudem habe er ja bloß unverfängliche Badeszenen aufgenommen.
Die Beamten vor Ort wollten diesen Vorfall jedoch nicht auf sich beruhen lassen. Die Polizei aus Baden-Württemberg informierte die Wuppertaler Polizei und Staatsanwaltschaft, die sofort eine richterliche Anordnung zur Hausdurchsuchung beantragte. Dann sei Ende Juli die Wohnung des 41-Jährigen durchsucht, das Material beschlagnahmt und oberflächlich gesichtet worden. Nun müsse es detailliert von den LKA-Fachleuten ausgewertet werden.
Ein Sprecher der Stadt Erkrath sagte, der Mann habe vor seiner Einstellung neben Lebenslauf, Ausbildungsnachweis und den Zeugnissen vorheriger Arbeitgeber auch ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen. Dieses sei makellos gewesen.
Das erweiterte Führungszeugnis erteilt Auskunft über Personen, die in ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit Minderjährigen in Kontakt kommen – sei es in der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung. Das betrifft beispielsweise Erzieher, Lehrer, Nachhilfelehrer oder auch Leiter von Jugendgruppen. Es enthält gegenüber dem normalen Führungszeugnis zusätzlich Verurteilungen wegen Sexualdelikten, die für die Aufnahme in das normale Zeugnis zu geringfügig sind, wie zum Beispiel Erstverurteilungen unter 90 Tagessätzen Geldstrafe und Erstverurteilungen unter drei Monaten Freiheitsstrafe.