Justiz in Erkrath Berufungsprozess platzt nach Gerangel um Akten
In erster Instanz ist der Erkrath wegen Drogenhandels zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der erste Berufungstermin platzte nun. Zuvor war um die Akteneinsicht gestritten worden.
Spätestens nach diesem Prozess sehnt man sie sich herbei: Die elektronische Akte, die wohl verhindert hätte, dass die Berufungsverhandlung gegen einen Erkrather geplatzt ist. Der 35-Jährige war wegen Drogenhandels zu drei Jahren Haft verurteilt worden und vorerst auf freiem Fuß geblieben.
Der Mann ist Geschäftsführer einer Firma und erstellt dort unter anderem Dienstpläne fürs Personal. Nach der Verurteilung war er in die Berufung gegangen und offenbar hatte man mit dem Haftantritt warten wollen, bis das Urteil rechtskräftig ist. Auch die Staatsanwaltschaft hatte auf die Berufung gedrängt, dort sieht man die verhängten drei Jahre als zu milde an. Der Tatvorwurf: Es geht um knapp sieben Kilogramm Marihuana, die der Angeklagte gekauft und weiterverkauft haben soll.
Einmal sollen die Drogen auf dem Parkplatz eines Supermarktes den Besitzer gewechselt haben, damals soll der Erkrather der Käufer gewesen sein. An wen und in welchen Mengen er das Marihuana weiterverkauft haben soll? Das ist bislang unbekannt. In den Fokus der Justiz war der 35-Jährige offenbar durch die Aussage eines ebenfalls wegen Drogenhandels angeklagten Mannes gekommen, deren Niederschrift angeblich vier Ordner gefüllt haben soll. Und die hätten die Verteidiger des Mannes natürlich gerne gelesen, was aber nicht passiert sein soll.
Womit man bei der elektronischen Akte wäre, die wohl so einiges erleichtern würde. Denn noch ist es so, dass alles zwischen Pappdeckel geheftet wird. Die wiederum werden dann zwischen den Prozessbeteiligten herumgereicht, weil sich alle bestmöglich vorbereiten wollen auf die Verhandlung. In diesem Fall soll es schon im Vorfeld ein „Gerangel“ um die Hauptakte gegeben haben. Sie war so lange bei einem der beiden Verteidiger, dass die Richterin ungehalten wurde und sie nach der Rückgabe nicht mehr einfach so herausrücken wollte.
Der zweite Anwalt des Angeklagten beklagte nun, die Akte überhaupt nicht gelesen zu haben. Geschweige denn, das beide in die vier Aktenordner hätten schauen können, in denen die Aussage des vermeintlichen Belastungszeugen abgeheftet worden sein soll. Im Gerichtssaal war schnell klar: Ohne umfassende Akteneinsicht kein Prozess.
Schon jetzt haben die Anwälte angekündigt, dass sie weitere Zeugen laden lassen wollen. Außerdem nehme das Lesen der Akte viel Zeit in Anspruch, einer der Anwälte ließ die Berufungsrichterin wissen: „Vier Ordner, da bekomme ich Schweißperlen auf der Stirn.“ Danach gebe es dazu noch reichlich Gesprächsbedarf mit dem Mandanten. Mit einem Fortsetzungstermin innerhalb der festgelegten Fristen sei das jedenfalls nicht machbar, nun muss das Gericht also neu terminieren. Prozess geplatzt, irgendwann gibts eine Neuauflage.