Fall Daniel wird neu verhandelt
Verteidiger und Staatsanwaltschaft legen Revision ein.
Erkrath. Der „Fall Daniel“ wird den Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigen. Im Prozess um den im Mai vergangenen Jahres getöteten Zweijährigen sind Staatsanwaltschaft und Hauptangeklagter mit dem Urteil des Landgerichts Wuppertal nicht einverstanden.
Neun Jahre Haft hat das Schwurgericht gegen den 24-jährigen Angeklagten verhängt. Er soll den Sohn seiner damaligen Freundin mit heißem Wasser verbrüht und schwer geschlagen haben. Daniel war an den Folgen der Misshandlungen gestorben.
Seine Mutter hatte noch bei der Verkündung des Urteils ihre Bewährungsstrafe von zwei Jahren akzeptiert. Mangelnde Hilfe für den Sohn war ihr vorgeworfen worden. Auch in ihrem Fall wurde Revision eingelegt: „Das machen wir, um das Urteil überprüfen zu lassen“, sagte Staatsanwältin Friedel Heuermann.
Es könne sein, dass im Fall des Hauptangeklagten Gründe wichtig würden, die das Gericht gegen die Mutter anführt. Ihre Strafe entspricht dem, was die Anklagebehörde gefordert hatte.
Verteidiger Tom Louven will das Urteil gegen den gelernten Werkzeugmechaniker anfechten: „Für uns geht es um Verurteilung — ja oder nein.“ Während die Anklage 15 Jahre Haft gefordert hatte, will Louven auf einen Freispruch hinaus: „Die mündliche Begründung war ja dürftig. Ein Motiv hat man nicht und Beweise auch nicht.“ Wie sie ihre Rechtsmittel gegen das Urteil begründen, wollen beide Seiten in sechs Wochen erklären. Bis dahin soll das Urteil in schriftlicher Form vorliegen.