Fall Daniel: Neun Jahre Haft für den Ex-Freund der Mutter
Der Verteidiger des 24-Jährigen kündigt Revision an. Die Mutter erhält eine Bewährungsstrafe.
Wuppertal/Erkrath. Neun Jahre Haft für den Ex-Freund der Mutter — so lautet das Urteil des Landgerichts Wuppertal im Fall des getöteten Daniel. Der 24-Jährige ist es nach Ansicht des Gerichts gewesen, der vor einem Jahr den Zweijährigen mehrfach mit heißem Wasser verbrüht, mit Schlägen und Tritten misshandelt hat. Der Junge war am 12. Mai an inneren Blutungen gestorben. Die Mutter wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt, weil sie ihrem Sohn nicht ausreichend geholfen hat.
Gefasst nahmen die Angeklagten und ihre Familien das Urteil auf. „Ich habe meinen Mandanten darauf vorbereitet“, sagte der Verteidiger des 24-jährigen Werkzeugmachers anschließend.
Nach stundenlanger Beratung hat die 5. Strafkammer keine Zweifel daran, dass der Angeklagte das Kind absichtlich verbrüht und geschlagen hat: „Hätte es die Mutter getan, dann hätte er es mitbekommen müssen. Er konnte es aber unbeobachtet tun — er war lange genug mit dem Kind allein in der Wohnung“, sagte der Vorsitzende Richter Robert Bertling. Andere Täter kämen nicht in Frage. Höchstens eine Stunde lang habe der Junge die Verletzungen überleben können, so der Gerichtsmediziner.
Darüber, was er zur Zeit der Misshandlungen des Kindes getan habe, hätte der Angeklagte gelogen. Er habe versucht, Zeiten zu verschieben, die Mutter zu belasten: „Nur er hat gesagt, dass die Mutter ihre Kinder geschlagen hätte“, sagte der Richter.
Über das Motiv könne das Gericht nur spekulieren: „Aber eine Überforderung des Angeklagten durch die vier Kinder der Angeklagten ist nicht von der Hand zu weisen“, hieß es in der Urteilsbegründung. Besonders schwer wiege, dass die Tat über eine längere Zeit verübt worden sei und dass ein besonders kleines Kind gequält wurde.
Die Mutter hat nach Überzeugung des Gerichts auf eine ältere Verletzung des Jungen nicht reagiert. Eine Woche vor seinem Tod hatten die Mutter und ihr Ex-Freund den Zweijährigen schon einmal schwer verbrüht in der Wohnung gefunden.
Nach Überzeugung des Gerichts hat der Werkzeugmacher dem Kind auch diese Verletzung zugefügt. Die Mutter hätte ihren Sohn vom Freund fernhalten müssen, nachdem sie Verdacht geschöpft hatte. „Natürlich hätte das Kind in ein Krankenhaus gehört.“ Die Erkratherin hatte geschildert, aus Angst vor dem Jugendamt habe sie die großflächige Verbrennung auf Daniels Rücken mit Hausmitteln behandelt. Dass sie damit teilweise Erfolg hatte, wertet das Gericht zu ihren Gunsten.
Die Mutter und ihr Verteidiger akzeptieren das Urteil. „Sie weiß, dass sie etwas falsch gemacht hat und es tut ihr unendlich leid“, hatte ihr Anwalt Detlef Müller-Holtz in seinem Plädoyer gesagt. Der Verteidiger des Freundes hatte Freispruch aus Mangel an konkreten Beweisen verlangt. Er kündigt an, in Revision zu gehen: „Ich kann dieses Urteil in keiner Weise nachvollziehen. Darüber ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.“