Laub: Herbstliches Pflichtprogramm
Mit der dritten Jahreszeit fällt Laub auf Straßen und Wege. Die Blätter zu beseitigen, ist auch Pflicht der Bürger.
Erkrath. Zu einem klassischen Herbstspaziergang gehört es zwangsläufig dazu: Buntes Laub, das auf den Straßen und Wegen liegt. Die Blätter leuchten rot und gelb, der Herbstwind trägt sie davon. So schön und idyllisch Laub auch wirkt, es bringt Probleme mit sich. Denn die Blätter auf dem Boden werden in Verbindung mit Regen schnell zur gefährlichen Rutschfalle.
Damit das nicht passiert, müssen Straßen und Gehwege regelmäßig vom Laub befreit werden. Dabei werden auch die Bürger in die Pflicht genommen. „In den Straßen, in denen die Anlieger für die Reinigung zuständig sind, muss das Laub von den Gehwegen entfernt werden“, sagt Bürgermeister Arno Werner.
Geschieht dies nicht und ein Passant kommt durch nasses Laub zu Fall, haftet der jeweilige Anlieger. „Die Gerichte entscheiden hier aber in aller Regel sehr vorsichtig, damit nicht jeder, der ausrutscht, das auf liegen gebliebene Blätter schieben kann“, sagt Werner.
Nathan Cutler will solche Probleme auf jeden Fall vermeiden. Seit einer halben Stunde steht er draußen und fegt. Das Gehwegstück vor seinem Haus an der Freiheitstraße ist vom Blätterwerk schon fast vollständig befreit. „Zwei bis dreimal im Herbst mache ich den Weg sauber“, sagt er. Lästig findet er die Arbeit nicht. „Als Besitzer habe ich nun mal Verantwortung für das gesamte Grundstück“, sagt der gebürtige Amerikaner, der seit eineinhalb Jahren in Erkrath lebt.
Mit dem Besen nähert er sich den letzten verbliebenen Blättern auf dem Asphaltweg und befördert sie ein paar Minuten später in die braune Mülltonne. Das Laub in der braunen Tonne zu entsorgen ist erlaubt, sprengt aber schnell deren Fassungsvermögen. „Besser ist es, hierfür spezielle Laubsäcke zu benutzen. Die kann man kostenlos bekommen“, sagt Werner. Um die Beseitigung der Blätter von Straßen und öffentlichen Plätzen kümmere sich ein Straßenreinigungsunternehmen.
Was Anlieger Nathan Cutler Besen und Kehrer ist, ist manch anderem der Laubbläser. Für den Einsatz des Geräts gelten aber die gleichen Vorschriften wie bei Rasenmäher und Co.: Aus Lärmschutzgründen muss der Laubbläser sonntags und in der Mittagszeit zwischen 12 und 15 Uhr ausgeschaltet bleiben. Nathan Cutler hält davon sowieso nicht so viel: „Ich mache das lieber ganz klassisch mit dem Besen“, sagt er.
Auch Mia Wiebrecht hat in den vergangenen Tagen an der Morper Allee schon Laub gekehrt. Heute ist sie mit dem Schneiden der Hecke beschäftigt. Das Fegen im Herbst stört die Erkratherin nicht: „Eigentlich sieht das Laub doch sehr schön aus“. Außerdem, so Wiebrecht, sei es im Herbst noch nicht so kalt wie im Winter. „Jetzt kann man beim Blätterfegen noch die letzten Sonnenstrahlen genießen“, sagt sie und wendet sich wieder ihrer Hecke zu.