Online-Befragung zu Bahnlärm

Bürger können über persönliche Belastung berichten.

Foto: Dirk Thomé

Die Europäische Union verfolgt mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie das Ziel, „schädliche Lärmbelästigungen zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.“ In Deutschland ist die Umsetzung in Paragraf 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) festgeschrieben. Da jedoch der Lärm unterschiedliche Ursachen und Quellen aufweist, wurden die Zuständigkeiten für die Lärmaktionsplanung in Deutschland auf verschiedene Institutionen verteilt.

Seit dem 1. Januar ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für die Erstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen (hierzu zählt auch Erkrath) zuständig. Das EBA führt eine Beteiligung der Öffentlichkeit zur Lärmaktionsplanung mit Hilfe einer online-basierten Befragung der Bevölkerung zur Lärmbelastung an Haupteisenbahnstrecken in zwei Phasen durch (siehe Link). Relevant ist für das Erkrather Stadtgebiet die Haupteisenbahnstrecke 2550

Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung begann am 15. April und dauert noch bis zum 31. Mai. In diesen sechs Wochen können Betroffene dem EBA wichtige Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung durch Schienenverkehr an der Strecke übermitteln. Neben den von Eisenbahnlärm betroffenen Bürgern erhalten aber auch Organisationen, Vereinigungen und Initiativen die Möglichkeit, sich zu beteiligen.

Die Angaben der Öffentlichkeit sollen dem EBA helfen, die Lärmaktionsplanung zielgerichtet aufzustellen. Mit Hilfe dieser Beteiligung besteht die Möglichkeit, die Belastung durch Eisenbahnlärm zu beschreiben.

www.laermaktionsplanung-schiene.de