Psychiater schließt eine Tat im Affekt aus
Im Verfahren um tödliche Hammerschläge soll der Angeklagte „völlig cool“ gewesen sein.
Wuppertal/Erkrath. „Warum habe ich nur so oft auf sie eingeschlagen?“ Die Stimme des Angeklagten erstickte in Tränen, als er sich das am Freitag im Landgericht Wuppertal fragte. Der 56-jährige Erkrather muss sich wegen des Todes seiner Frau im August 2011 verantworten. Die Anklage lautet auf Mord. Er soll seine Frau mit einem Hammer erschlagen haben.
Ein tagelanger Streit soll nach seiner Schilderung Grund für die Tat gewesen sein: „Es ging um Geld und das ganze Drumherum.“ Kurz vor der Tat habe er Mal erfahren, dass drückende Schulden vorhanden seien, die Zwangsversteigerung des Eigentums bevorstand. Seine Frau habe sich um alle Geldangelegenheiten gekümmert.
13 Verhandlungstage lang hatte der frühere EDV-Angestellte sich ruhig gegeben. Er ertrug die Schilderungen der Nachbarn, die Schreie seiner Frau noch drei Häuser weiter gehört haben wollen. Sanitäter hatten berichtet, wie sie auf Wiederbelebungsversuche verzichteten, weil die Frau durch Hammerschläge gegen das Gesicht zu schwer verletzt gewesen sei. Obduktionsfotos wurden im Gerichtssaal diskutiert. Der Richter zeigte eine blutverschmierte Jeanshose, T-Shirt und Unterhose, die der Frührentner am Tattag im Haus gewechselt haben soll.
Am Freitag weichte die Fassung des Angeklagten auf. „Wie hätte es denn weitergehen sollen, wenn die Polizei nicht gekommen wäre?“, fragte der Anwalt seines Schwagers. „Wahrscheinlich hätte ich mich selbst auch umgebracht“, sagte der Angeklagte.
Nach Meinung eines Psychiaters fehlen die Voraussetzungen für eine Schuldunfähigkeit. Zwar leide der Angeklagte unter einer „krankheitswertigen psychiatrischen Störung“, es bestehe aber kein Zusammenhang mit der Tat. Auch als Affekthandlung könne er das Geschehen nicht erklären, sagte der Gutachter. Dann wäre die körperliche Reaktion des Erkrathers nach der Tat eine andere gewesen: Zittern, tief greifende Erschütterung.
„Sie waren nach der Tat völlig cool“, sagte der Richter am Freitag. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 56-Jährige das Vermögen seiner Frau an sich bringen wollte.
Die Plädoyers sind für den 9. November angekündigt.