Schüler steht wegen versuchten Totschlags vor Gericht
Nach der Bluttat im Juni in einer Hauptschule in Erkrath muss sich ein 16-Jähriger vor der Jugendkammer des Wuppertaler Landgerichts verantworten.
Erkrath. Seit Mittwoch steht der 16-jährige Dennis (Name von der Redaktion geändert) wegen versuchten Totschlags vor der Jugendkammer des Wuppertaler Landgerichts. Er soll am 27. Juni einen gleichaltrigen Mitschüler mit mehreren Messerstichen schwer verletzt haben. Die Tat ereignete sich in der Pause auf dem Hof der Carl-Fuhlrott-Schule an der Rankestraße.
Laut Polizei waren die beiden Jungen damals auf dem Schulhof aneinander geraten — erst mit Worten, dann soll Dennis ein Messer gezückt und zugestochen haben. Das blutende Opfer wurde noch am Tatort versorgt und dann ins Krankenhaus transportiert. Nach eigenen Aussagen lag das Opfer drei Tage auf der Intensivstation und war zwei Wochen lang im Krankenhaus. Der Angeklagte habe ihm vier Messerstiche zugefügt, sagte der Schüler der Carl-Fuhlrott-Schule Donnerstag. Sein linker Arm sei immer noch sehr schwach.
Der erste von fünf nicht öffentlichen Verhandlungstagen, bei dem das Opfer als Nebenkläger auftritt, ließ Donnerstag die schreckliche Tat für den jungen Mann wieder wach werden. „Ich war furchtbar nervös“, sagte er. „Es kam alles wieder hoch.“ Dennis befindet sich seit der Tat vor einem knappen halben Jahr in U-Haft. Donnerstag sah das Opfer den ehemaligen Schulkameraden, mit dem er immerhin ein Schuljahr lang gut befreundet war, nach langer Zeit im Gericht wieder. Bei dem Übergriff damals sei es um die Ex-Freundin von Dennis gegangen, mit der er aber keine Beziehung gehabt habe, nur befreundet gewesen sei. Der Streit unter den beiden ehemaligen Freunden schwelte wohl schon seit längerem und eskalierte beim Aufeinandertreffen der beiden auf dem Pausenhof der Schule.
Vor Gericht wurden am ersten Verhandlungstag fünf Schüler und ein Lehrer vernommen. Zwei Zeugen waren nicht gekommen. Sie müssen mit einer Ordnungsstrafe rechnen. Das Gericht versucht anhand der Aussagen die Tat zu rekonstruieren. Dabei ist die Frage, ob es sich um ein Tötungsdelikt mit Vorsatz oder im minderschweren Fall handelt. Wichtig ist dabei vor allem die Motivation des Täters und die Frage, ob er aus eigener Initiative von seinem Opfer abließ oder von anderen von seinem Handeln abgebracht werden musste. Auch heute werden zum Tathergang Zeugen vernommen. Auch der vermeintliche Täter soll sich Donnerstag vor Gericht mehrmals zu der Tat ausgelassen haben.
In der Carl-Fuhlrott-Schule und für das Opfer war nach den Sommerferien wieder die Normalität eingekehrt. „Ja“, sagt der junge Mann, „ich musste meinen Schulkameraden viele Fragen beantworten.“ Böse Träume habe er nur in den ersten drei Wochen nach dem Geschehen gehabt. „Danach ging es wieder.“ Auch sein Anwalt Johannes B. Kagerer aus Düsseldorf habe ihm persönlich sehr viel Mut gemacht. Der nichtöffentliche Prozess vor der Jugendkammer wird nächste Woche fortgesetzt.