Zeugin: Angeklagter nach der Tat erstaunlich gefasst

Nächster Prozesstag im tödlichen Nachbarschaftsstreit.

Erkrath. Hat das spätere Opfer nun der eigenen Ehefrau nachgestellt oder nicht? Noch immer sitzt der 42-jährige Erkrather, der sich am Wuppertaler Landgericht wegen Totschlags verantworten muss, ratlos auf der Anklagebank.

Auch ein Nachbar, der als Zeuge geladen war, konnte kein Licht ins Dunkel bringen. Er hatte zwar einige Wochen vor der Tat am Abend einen Mann gesehen, der über die Balkonbrüstung hinweg in die Erdgeschosswohnung des Angeklagten geschaut hatte. Ob es der vermeintliche Nebenbuhler gewesen sei, konnte auch er nicht sagen. Es sei dunkel gewesen, genaues habe er nicht erkannt. Ein dunkler Mann, auf dem Kellerschacht stehend: An mehr konnte sich der Zeuge nicht erinnern. Allerdings hatte er dem Angeklagten kurz darauf von seinen Beobachtungen berichtet, da er einen Einbruch habe verhindern wollen. Und der fügte diese Erzählung offenbar seiner eigenen Befürchtung hinzu, dass es da eine Affäre geben könne zwischen dem späteren Opfer und der eigenen Ehefrau.

So kam eins zum anderen und vieles scheint sich nur in der Fantasie des Angeklagten abgespielt zu haben. In der Nacht vor der Tat war auch noch seine Frau mit den Kindern aus der Wohnung geflohen, nachdem es handgreifliche Auseinandersetzungen gegeben habe. „Ich habe meine Frau nie zuvor geschlagen“, beteuert der 42-Jährige. Sie habe ihm gesagt, er bilde sich das alles nur ein. Glauben konnte er seiner Frau wohl nicht.

Gestern auch im Zeugenstand: Die Polizeibeamtin, bei der sich der Angeklagte nach der Tat gestellt hatte. „Er hat sofort gesagt, dass er jemanden abgestochen hat“, erinnert sich die Zeugin. Nachdem sie Blut an der Kleidung entdeckt hatte, sei ihr schnell klar geworden, dass die Sache ernst sei. Den Angeklagten hatte sie als nervös und dennoch als erstaunlich gefasst in Erinnerung.