19-Jähriger gesteht Raubüberfall auf Spielhalle
Haaner gibt vor dem Landgericht in Wuppertal zu, seine Stamm-Spielhalle mit einer Gaspistole überfallen zu haben.
Haan/Wuppertal. Er habe Geld holen wollen, vielleicht 500 Euro. Mit dieser Einlassung hat ein 19-jähriger Haaner Donnerstag vor dem Landgericht Wuppertal einen Überfall mit vorgehaltener Pistole auf seine Stamm-Spielhalle gestanden. Er habe sich Mitte Dezember nach einer Zechtour mit Freunden vermummt, sei in das Lokal an der Bahnhofstraße gegangen und habe vom Aufseher (45) die Tageseinnahmen (etwa 700 Euro) erpresst.
Fotos der Überwachungskameras zeigen den Arbeitslosen mit Waffe und übergezogener Kapuze im Lokal. Er sei zu Fuß geflüchtet, die Polizei habe ihn wenige Stunden später in seiner nahe gelegenen Wohnung festgenommen. „Wussten Sie eigentlich, was Sie für das bisschen Geld für ein Risiko eingegangen sind?“, fragte ihn der Vorsitzende Richter.
Nach Erwachsenenrecht müsse er allein für den bewaffneten Raub mit mindestens fünf Jahren Gefängnis rechnen. Das habe er gewusst, antwortete der Angeklagte. Er habe nicht damit gerechnet, erkannt zu werden. Er habe ja sein Tuch getragen.
Der 19-Jährige gab zu, den Spielhallen-Mitarbeiter mit der Gaspistole geschlagen zu haben. Der habe ihm das Geld nicht schnell genug eingepackt. Außerdem bestätigte er den Besitz von mehr als 130 Gramm verbotenen Amphetaminen. Er konsumiere Drogen seit seinem elften Lebensjahr und verkaufe gelegentlich an Freunde. Die Rauschmittel hatte die Polizei bei der Durchsuchung seiner Wohnung gefunden. Wegen der Menge ist auch diese Tat ein Verbrechen, die Mindeststrafe beträgt ein Jahr.
Dreimal pro Woche habe er in dem Lokal gespielt, sagte der 19-Jährige. „Ich habe oft gewonnen“, war seine kurze Antwort auf die Frage des Richters, wie er das finanziert habe. Seine Mutter habe ihm zusätzlich Geld gegeben. Die Pistole habe er sich „einfach so“ in Düsseldorf gekauft, einen Monat vor der Tat. „Für das Geld hätten sie besser eine Bratwurst gekauft“, merkte der Richter an. Die Tat sei unbegreiflich. „Drogen ohne Ende“ habe der Angeklagte gehabt, damit komme Beschaffungskriminalität wohl nicht infrage.
Den Beutel mit Geld und Waffe habe er bei der Flucht verloren, sagte der 19-Jährige. Er habe sich nicht getraut, suchen zu gehen, weil er Polizeiautos auf der Straße bemerkt habe. Wenn das stimmt, hat wohl ein Unbekannter Geld und Waffe aus dem Raub an sich genommen: Beides ist weiter verschwunden. „Und was haben die Kumpel gesagt, als Sie ohne Beute zurückkamen? ‘Kerl, bist Du blöd’?“, fragte der Richter. „Ja“, antwortete der Angeklagte. Es sei nicht zu fassen, sagte der Richter.
Wegen des Geständnisses verzichtete das Gericht darauf, Polizeibeamte als Zeugen zu vernehmen. Aussagen sollte aber der Spielhallen-Mitarbeiter als Geschädigter. Weil der 45-Jährige unentschuldigt fehlte, soll er am kommenden Dienstag von der Polizei zur nächsten Sitzung vorgeführt werden.