Altes Helmholtz: Gericht prüft Bebauungsplan

Anwohner klagen gegen die hinter dem Alten Helmholtz geplanten Wohnhäuser.

Hilden. Horst Thiele ist verwundert. „Eigentlich hab’ ich nicht den Ruf, mich nicht zu kümmern“, sagt Hildens Bürgermeister: „Aber ich habe mit dieser Familie noch nie gesprochen.“ Es geht um das Alte Helmholtz und die Pläne für das dortige Hinterland. Dort sollen private Grundstückseigentümer sechs Ein- und Zweifamilienhäuser bauen. „Die Baugenehmigung für das erste Haus ist erteilt“, sagt Thiele.

Damit sind allerdings nicht alle Anwohner einverstanden — zurzeit läuft eine Klage gegen den Bebauungsplan. Bereits im November 2010 wies ein Eigentümer in einer Bürgeranhörung zu dem Bebauungsplan darauf hin, dass sich die Mieter seines Objektes bereits durch die Erschließung für das Weiterbildungszentrum und den damit verbundenen Parkverkehr belästigt fühlten. Er plädierte für eine Variante mit weniger Wohneinheiten.

In einem Schreiben an das Planungs- und Vermessungsamt der Stadt Hilden beklagte die Familie, die sich gegenüber der WZ nicht äußern möchte, im August vergangenen Jahres den drohenden Verlust „der letzten großen Grünfläche in der Innenstadt“. Sie befürchteten schlechtere Luftqualität, mehr Lärm und damit weniger mögliche Erholung im Garten.

Dem Bebauungsplan wollten sie nur zustimmen, wenn durch die Erhöhung der Grundstücksmauer weniger Lärm zu erwarten sei. Außerdem forderten sie einen provisorischen Stall für ihre Hühner, „die für die Zeit der Baumaßnahme in ihrer Ruhe und damit ihrer Eiproduktion gestört werden“.

Der Rat der Stadt Hilden entschied jedoch im Oktober, dass diesen Anregungen nicht gefolgt wird: Es werde nur eine geringe Bebauungsmöglichkeit geschaffen, die Fläche im rückwärtigen Bereich solle als Freiraum erhalten bleiben. Laut Beschlussvorschlag sind keine erheblichen dauerhaften Auswirkungen zu befürchten. Außerdem sei zu beachten, dass es sich um eine Fläche in der Innenstadt handelt, die nicht mit einer Lage am Stadtrand zu vergleichen sei.

„Die temporären Auswirkungen und Belastungen, welche bei der Baumaßnahme der geplanten Wohngebäude sowie der Erschließung für die Nachbarschaft entstehen, sind durch die Nachbarschaft hinzunehmen.“ Eingeräumt wurde allerdings, dass laut einer schalltechnischen Untersuchung die Immissionsrichtwerte durch die Nutzung des Kultur- und Weiterbildungszentrums bereits überschritten werden.

Jetzt klagt die Familie gegen den Bebauungsplan. Thiele: „Das Gericht prüft den Bebauungsplan in einem Eilverfahren. Ich habe sofort angeboten, darüber zu reden.“ Vieles lasse sich schließlich im Gespräch leichter klären als mit einer Klage. „Das hat der Anwalt der Familie jedoch abgelehnt.“

Sollte der Klage der Familie stattgegeben werden, muss laut Thiele nachgebessert werden: „Dann müssen wir gegebenenfalls Mängel im Bebauungsplan beseitigen. Ich glaube aber nicht, dass es unmöglich ist, dort zu bauen. Das erschließt sich mir logisch nicht.“

Thiele geht davon aus, dass es bis zur Gerichtsentscheidung „noch ein paar Wochen“ dauern wird. „Ich setze da aber auch weniger auf das Gerichtsverfahren, mehr auf ein Gespräch.“ Vielleicht könne man der Familie irgendwie helfen. „Ich bin gesprächsbereit.“