Haan Bürgerhaus-Areal: Streit über Verkaufskriterien

Haan. · Im Wirtschaftsförderungsausschuss wurde auch über den Zeitpunkt gestritten, an dem ein Wertgutachten erstellt werden soll.

Das Foto ist ein Jahr alt. Am 5. Juni 2019 befand sich der Abriss des Bürgerhaus-/Hallenbad-Komplexes in der Schlussphase.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Es war nicht die erste Debatte dazu und es wird wohl auch nicht die letzte bleiben: Weil CDU und FDP beim Thema Verkauf des Bürgerhaus-Areals in Gruiten noch Beratungsbedarf anmeldeten, hat der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Stadtmarketing und Tourismus seinen Beschluss über die Vermarktung des Areals nach festgelegten Kriterien jetzt in den Haupt- und Finanzausschuss in der kommenden Woche verschoben. Gestritten wurde dabei nicht nur über Art und Anzahl der Kriterien – die FDP wollte den Wert des Grundstücks am liebsten schon jetzt ermitteln lassen, obwohl die Verkaufskriterien noch gar nicht beschlossen sind.

 Die Stadt will für den Investorenwettbewerb ein Gesamtpaket schnüren. Sechs Vergabekriterien waren in der Beschlussvorlage aufgeführt (unter anderem Mischung der Wohnformen, Barrierefreiheit, Einheimischenmodell, Kaufpreis). Die SPD ließ jetzt aber wissen, dass sie mit „Miete pro Quadratmeter“ und „Bestandshalter“ zwei weitere Kriterien berücksichtigt haben möchte. Die GAL wollte Klimaschutz verankert wissen. CDU-Politiker Udo Greeff warnte davor, die Kriterienliste zu überfrachten, „sonst verschrecken wir am Ende noch die Investoren, anstatt sie für das Gelände zu ­interessieren“.

Das brachte die Genossen gehörig auf die Palme: „In Haan warten mehr als 300 Menschen auf preisgünstigen Wohnraum“, argumentierten Bernd Stracke und Jens Niklaus. Mit den beiden zusätzlichen Kriterien wolle man sichern, dass möglichst viele günstige Mietwohnungen auf dem Gruitener Bürgerhaus-Areal geschaffen werden und dauerhaft erhalten bleiben: „Wenn Investoren daran kein Interesse haben, ist es gut, wenn wir sie verschrecken.“

Was den Kaufpreis angeht, so stellte die Stadtverwaltung klar, dass für das Bürgerhausareal ein Verkehrswertgutachten erstellt werden muss. Es berücksichtigt die zukünftige Nutzung, Erschließung und sonstige wertbeeinflussende Maßnahmen.

Verkehrswertgutachten ist „möglich und keine Hexerei“

Dieses Verkehrswertgutachten würde die FDP am liebsten schon jetzt erstellen lassen. Ausschussmitglied Arnd Vossieg argumentierte, er wolle nicht „ins Blaue hinein irgendwelche Kriterien festlegen“, ohne einen Anhaltspunkt dafür zu bekommen, wie wertvoll die zur Debatte stehende Fläche überhaupt sei. Das sei möglich und „keine Hexerei“.

Andere warnten jedoch davor, genau diese Vorgehensweise berge die Gefahr, „dass wir am Ende zwei Gutachten erstellen lassen müssen“. Ziel sei es, unter der Bewertung aller Kriterien den Investor mit dem besten Konzept für das Gelände auszuwählen – da dürfe der Preis keineswegs die einzige Rolle spielen.