Hilden: Das gilt für Besuche in Senioreneinrichtungen Ab Dienstag gelten strengere Regeln für Besucher

Hilden/Haan. · Kreis verschärft Besuchsregelungen für Alten- und Pflege-Einrichtungen: nur noch ein Besucher pro Bewohner am Tag.

Vor dem Besuch in einer Senioren- oder Pflegeeinrichtung muss im Vorfeld telefonisch ein Termin vereinbart werden, dann folgt der Schnelltest.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

(tobi) Mit der Verschärfung der Besuchsregeln hat der Kreis Mettmann am Montag auf die hohe Zahl von Corona-Fällen in Senioren- und Pflegeeinrichtungen reagiert. Am Mittag veröffentlichte der Kreis das Amtsblatt mit der entsprechenden Allgemeinverfügung. Demnach werden die Besuche pro Tag limitiert, außerdem ist ein Schnelltest vorgeschrieben. Die neuen Regeln gelten ab Dienstag.

Rund ein Drittel aller Corona-Fälle können Senioren- und Pflegeeinrichtungen zugeordnet werden. Die Zahl der infizierten Bewohner habe Anfang Dezember 2020 noch bei rund 100 Personen, die Zahl infizierter Beschäftigter bei rund 50 gelegen, teilte der Kreis mit. „Aktuell sind über 350 Bewohner und knapp 170 Beschäftigte infiziert“, heißt es im Amtsblatt. Die Zahlen stammen vom 13. Januar. Insgesamt seien zum gleichen Zeitpunkt im Kreis Mettmann 1385 Menschen infiziert.

„Die Zahl der an Covid-19 verstorbenen Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen ist seit Dezember 2020 erheblich angestiegen. Waren es bis dahin seit Beginn der Pandemie insgesamt 42 verstorbene Bewohnerinnen und Bewohner (Stand 02.12.2020), sind es aktuell bereits insgesamt 127 (Stand 13.01.2021). Dies spiegelt die hohe Sterblichkeit bei betagten Personengruppen wieder und macht deren besondere Schutzbedürftigkeit deutlich“, heißt es weiter. Die Zahl der betroffenen Einrichtungen liege aktuell bei 55 betroffenen Einrichtungen.

Deshalb zieht die Kreisverwaltung die Reißleine. „Bewohnerinnen und Bewohner, die in vollstationären Alten- und Pflegeeinrichtungen im Kreis Mettmann leben, dürfen bis auf Weiteres nur noch Besuch von einer Person pro Tag erhalten“, lautet der erste Punkt der neuen Verordnung. Diese Besuche seien zudem nur zulässig, „wenn die Besuchsperson an jedem Besuchstag vor dem Besuch durch PoC-Antigen-Schnelltest getestet worden ist und hierbei ein negatives Testergebnis erhalten hat“, erklärt der Kreis. Die Tests werden vor Ort in den Einrichtungen durchgeführt.

Für die Senioreneinrichtungen der Stadt Hilden ändert sich nicht viel. Dort wurde bisher auch nur hereingelassen, wer ein höchstens 24 Stunden altes Testergebnis vorweisen konnte. „Die Besuche waren beschränkt auf zwei pro Tag, höchstens zwei Stunden“, sagt Beate Linz-Eßer, Geschäftsführerin der Seniorendienste.