Die Sparkassen-Tiefgarage ist morgen für Einkäufer geöffnet
Die Stadt Hilden hat die Baugenehmigung geändert. Das Parkhaus ist jetzt an vier Einkaufssonntagen im Jahr frei für Autofahrer.
Hilden Die Innenstadt lockt morgen mit drei Events: Weinfest, Blumen- und Pflanzenmarkt und Einkaufssonntag mit Modenschau. Dazu Sonne satt. Man muss kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass es in der Hildener City sicher richtig voll wird. Da trifft es sich gut, dass morgen auch die Tiefgarage der Sparkasse geöffnet sein wird.
Eine Premiere: Denn bislang musste das beliebte Parkhaus an Sonntagen stets geschlossen bleiben. Das hatten die Anwohner beim Neubau der Sparkasse vor Gericht erstritten. „Auf Initiative des Stadtmarketings ist ein Antrag auf Änderung der Baugenehmigung gestellt worden“, erläutert Andreas Trapp, Leiter von Bauaufsicht und Bauverwaltung: „Voraussetzung war ein neues Lärmgutachten. Es weist nach, dass der Verkehrslärm die Grenzwerte nicht überschreitet. Theoretisch könnte die Tiefgarage auch an 52 Sonntagen im Jahr öffnen.“ Die geänderte Baugenehmigung sieht aber nur vor, dass die Tiefgarage jetzt an vier Einkaufssonntagen im Jahr genutzt werden kann — und zwar von 12 bis 19 Uhr. Alle Anwohner der Bismarckstraße seien an dem Bescheid beteiligt worden. Theoretisch könnten sie dagegen klagen. „Ich sehe keine Aussicht auf Erfolg“, sagt Trapp: „Deshalb glaube ich nicht, dass Rechtsmittel eingelegt werden.“ Sonntags seien trotz Hinweisen an der Einmündung Berliner Straße viele Autofahrer in die Bismarckstraße eingefahren und hätten „Parksuchverkehr“ produziert. „Die Leute kennen das Parkhaus, fahren dort trotz roter Ampel hin und stehen dann vor verschlossener Tür“, hat Stadtmarketing-Geschäftsführer Volker Hillebrand beobachtet: „Und dann sind viele wütend.“ Deshalb habe das Stadtmarketing den Vorstoß unternommen, die SparkassenGarage sonntags zu öffnen.
Hintergrund: 2009 riefen Anwohner der Bismarckpassage das Verwaltungsgericht Düsseldorf an. Die Klage stützte sich im Wesentlichen auf das Bundesimmissionsschutzgesetz. Sie schreibt kurz gefasst Folgendes vor: Verdoppelt sich der Lärm für Anwohner nach einer Baumaßnahme, werde die Wesentlichkeitsgrenze erreicht. Dann haben Anwohner Anspruch auf Unterlassung oder Schadenersatz.