Streit in Hilden Eltern wehren sich gegen Gebührenerhöhung

Hilden · Mit drei Anträgen möchte der Jugendamtselternbeirat die Pläne von Politik und Verwaltung abwenden. Ausschuss berät diesen Freitag, Rat entscheidet am Dienstag.

 Stadt und Politik möchten die Betreuungsbeiträge anpassen. Das sorgt für viel Kritik in Hilden

Stadt und Politik möchten die Betreuungsbeiträge anpassen. Das sorgt für viel Kritik in Hilden

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Eltern aus Hilden starten kurz vor der entscheidenden Sitzung des Stadtrates am kommenden Dienstag, 14. Dezember, einen weiteren Versuch, die geplanten Anpassungen der Betreuungskosten im Kita- und OGS-Bereich (wir berichteten) abzuwenden. Der Jugendamtselternbeirat der Stadt Hilden (JAEB) hat drei Anträge eingebracht, die die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses an diesem Freitag, 10. Dezember, 17 Uhr, diskutieren sollen. Diese Anträge bringt der Elternbeirat ein.

 Geschwisterbonus

„Die sogenannte Geschwisterkindregelung bleibt wie bisher bestehen. Sie erstreckt sich weiterhin über den Elementar- und Primarbereich“, fordert der JAEB. Verwaltung und Politik hatten sich auf eine Aufweichung der bestehenden Regelung geeinigt. Auch eine Entlastung von Familien mit mittlerem Einkommen sei nur dann gegeben, wenn die Eltern lediglich ein Kind haben. Familien mit mehreren Kindern würden jedoch signifikant mehr belastet. „Die durchschnittlichen Einkommensgruppen mit mehr als einem Kind dürfen aber nicht die Last der Neufassung tragen. Das ist als unsozial abzulehnen. Die Beschlussvorlage benachteiligt kinderreiche Familien.“

Fehltage

„Im Bereich der Kindertagespflege werden die von Eltern finanziell, zeitlich und organisatorisch zu tragenden Ausfallzeiten der Lebensrealität entsprechend angepasst“, möchte der JAEB. „Nach der nun vorliegenden Satzung müssen Eltern in der Tagespflege mit 46 Tage Betreuungsausfall rechnen – 46 Tage entsprechen etwa 20 Prozent der jährlichen Betreuungsleistung“, erklärt Michael Hirsch-Herda. 

Beiträge trotz Ausfalls

Das fordert der JAEB: „,Personalausfall’ und ,notwendige Schließungen wegen möglicher Kindeswohlgefährdung aus Personalmangel’ sind kein Grund zur weiteren Berechnung von Kita-Beiträgen (Entgelt/Verpflegung). (...) ,Epidemie’ oder ,Pandemie’ sind ab einem noch zu definierenden Zeitraum (etwa mehr als einer Woche pro Monat) kein Grund zur weiteren Berechnung von Kita-Beiträgen (Entgelt/Verpflegung). Zuviel gezahlte Beiträge werden unaufgefordert und unbürokratisch zurückgezahlt.“ Zum Wohle von Kindern und Familie müsse es das gemeinsame Ziel sein, dass es zu keinen (personalbedingten) Ausfällen des Kindergartenbetriebs komme.. „Es muss eine regelmäßige Betreuung und Förderung aller Kinder gewährleistet sein, wie es das KiBiz vorschreibt“, so Hirsch-Herda.