Digitalisierung Neue Daten für Rats-TV-Diskussion
Haan · Im Ausschuss für Digitalisierung in der kommenden Woche wird die Übertragung von Sitzungen noch einmal anhand neuer Daten diskutiert.
Elf Mitglieder des Haaner Stadtrats haben bisher ihre Einwilligung für eine öffentliche Live-Übertragung aus den Rats- und Fachausschuss-Sitzungen gegeben. 23 haben sich noch nicht dazu geäußert. Dies ist ein Ergebnis einer Vergleichsstudie, die der Haaner Stadtrat auf Antrag der WLH bei der Verwaltung in Auftrag gegeben hatte und deren Ergebnisse jetzt vorliegen.
Es geht um die Frage, was zu beachten ist, wenn Sitzungen auch all jenen öffentlich zugänglich gemacht werden sollen, die nicht im Saal dabei sein können. Je nach Entwicklung der Pandemie könnte das wieder ein Thema werden. Die Stadt hat sich nach eigenen Angaben intensiv über die Möglichkeiten eines Live-Streamings in den Kommunen informiert. Die Ergebnisse aus der Zusammenfassung des Erfahrungsaustausches mit dem Städte- und Gemeindebund und einigen Städten, die Live-Übertragungen zulassen, sei in die Bewertung mit eingeflossen, heißt es. Im Kreis Mettmann überträgt die Stadt Monheim bereits Rats- und Ausschusssitzungen live. Ihre Erkenntnisse seien ebenfalls berücksichtigt worden. Vor einer Entscheidung für oder gegen ein Rats-TV müssten demnach drei wesentliche Aspekte berücksichtigt werden:
Räumlich-technische Bewertung
Die Stadt Haan besitzt derzeit kein technisches Equipment (Kamera, Software), mit dem sich ein Live-Streaming bewerkstelligen ließe. Einige Städte haben der Untersuchung zufolge fest installierte Kameras am Übertragungsort. Im historischen Ratssaal ginge das ohne bauliche Veränderungen nicht. Und die wiederum seien ohne Genehmigung von Bauaufsicht und Denkmalpflege nicht möglich, führt der Bericht aus. Zudem fänden die SItzungen an verschiedenen Orten statt (Gymnasium, Schulzentrum).
Kosten
Die Kosten des Live-Streamings variieren zwischen 3000 und 5000 Euro pro Sitzung. Den Angaben aus Monheim zufolge müsste die Stadt Haan wegen der Anzahl der Rats- und Ausschusssitzungen auf der Basis von 2021 mindestens 175.000 Euro pro Jahr in den Haushalt einstellen. Kein Pappenstiel.
Rechtliche Einschätzung
In der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens sind Übertragungen weder ausdrücklich erlaubt, noch verboten. Das „Streamen“ von Rats- und Ausschusssitzungen sei daher rechtlich zulässig, heißt es aus dem Rathaus. Allerdings weise der Städte- und Gemeindebund darauf hin, dass Film- und Tonaufnahmen nur möglich sind, wenn alle Mandatsträger ihre Zustimmung abgegeben haben. Und genau daran mangelt es noch gewaltig: Die Stadt hat 124 Ratsmitglieder, Sachkundige Bürger und Verwaltungsbeschäftigte dazu befragt. Es gab nur 32 Rückmeldungen (siehe Info).