Haan Wahlen werden jetzt vorbereitet

Haan. · Im Herbst 2020 werden in NRW die Stadträte und Kreistage, Bürgermeister und Landräte gewählt. Bereits jetzt stellt der Wahlausschuss erste Weichen.

Im Herbst 2020 stehen in Nordrhein-Westfalen die Stadträte und Kreistage, Bürgermeister und Landräte zur Wahl.

Foto: dpa/Uwe Anspach

Der Wahltermin steht noch nicht offiziell fest. Nur so viel: Am 31. Oktober 2020 läuft die ausnahmsweise 77-monatige Wahlperiode der 2014 gewählten Gemeinderäte und Kreistage ab.

Nach der Entkoppelung der Bürgermeister- und Landratswahlen, die 2007 in der Regierungszeit von Jürgen Rüttgers beschlossen, aber später während der Regierungszeit von Hannelore Kraft rückgängig gemacht wurde, hatte es mit der Wahl 2014 einige Sonderregelungen, die im Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie vom 9. April 2013 festgelegt wurden. Unter anderem wurde festgelegt, dass die Räte der Städte, Gemeinden und Kreise sowie die Bezirksvertretungen einmalig für sechs Jahre gewählt wurden, danach wieder für fünf Jahre.

Die Ausschusssitzung findet
am 9. Juli im Rathaus statt

In seiner Sitzung am 9. Juli stellt der Wahlausschuss des Stadtrates die ersten Weichen für die kommende Kommunalwahl. Insbesondere muss über die Einteilung des Stadtgebietes in Wahlkreise entschieden werden. Im Vorfeld hat das Wahlamt eine Menge Rechenarbeit geleistet. Im Stadtgebiet werden 17 Wahlkreise gebildet; diejenigen mit den meisten Stimmen dort ziehen direkt in den Stadtrat ein. Die andere Hälfte der Plätze wird über Reservelisten besetzt, die für die einzelnen Parteien nach dem Verhältnis der Wählerstimmen vergeben werden. Das Gesetz steckt auch den Rahmen für die Wahlkreisgröße. Maßgeblich ist die Bevölkerungszahl, die 59 Monate nach Beginn der Legislaturperiode aus dem örtlichen Melderegister ermittelt wird. Am 30. April 2019 waren in Haan 29 621 Wahlberechtigte registriert –   Deutsche  und EU-Ausländer.

Entsprechend sollten in einem Wahlkreis 1742 Wahlberechtigte leben. Diese Zahl darf bei der Einteilung der Bezirke um 25 Prozent über-oder unterschritten werden. Unter dem Strich führte die Berechnung zum Ergebnis, dass die Wahlkreis-Einteilung in Kraft bleiben kann, die seit der Wahl 2014 gilt.

Die Wahlbezirkseinteilung in den Städten muss bis spätestens 29. Februar 2020 geschehen sein, die Kreise haben dafür bis 31. März 2020 Zeit.

Die Wahlbezirkseinteilung beeinflusst die Parteien

Die Wahlämter der kreisangehörigen Städte haben sich aber darauf verständigt, dies bis zum 15. November 2019 zu erledigen. Denn der Schritt hat eine Konsequenz für die Parteien und Wählervereinigungen. Erst nach der Bekanntmachung der Wahlbezirkseinteilung dürfen sie ihre Kandidaten für die Kommunalwahlen 2020 benennen.

Im kommenden Jahr stimmen die Wähler auch darüber ab, wer bis 2025 auf dem Bürgermeister-Stuhl im Haaner Rathaus sitzen und als Landrat Chef im Mettmanner Kreishaus sein soll. Beide Amtsinhaber - Bettina Warnecke und Thomas Hendele – kandidieren erneut. Es wird gewiss auch Mitbewerber geben.