Finanzamt erinnert Frist für Abgabe der Steuererklärung läuft ab

Hilden/Haan · Noch bis zum 2. Oktober können Menschen, die dazu verpflichtet sind, ihre Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen – mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sich diese Frist.

Das Finanzamt Hilden an der Neustraße 60 in Hilden ist auch für die Städte Haan, Langenfeld und Monheim zuständig.

Foto: Zelger, Thomas

(Red) Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2022 verpflichtet ist, kann diese im Rahmen der verlängerten Abgabefrist noch bis zum 2. Oktober 2023 einreichen – darauf weist ein Sprecher des Finanzamts Hilden hin, das auch für Haan, Langenfeld und Monheim zuständig ist. „Für Bürgerinnen und Bürger, die einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein eingeschaltet haben, endet die Abgabefrist am 31. Juli 2024“, heißt es weiter.

Zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet seien beispielsweise Ehepaare, die beide Arbeitslohn erhalten und für das Kalenderjahr oder einen Teil des Kalenderjahres in der Steuerklassenkombination III und V besteuert wurden. Ebenso müssten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder andere Einkünfte beispielsweise aus Vermietung und Verpachtung von jeweils mehr als 410 Euro im Kalenderjahr erhalten haben, eine Steuererklärung abgeben.

Wer eine Einkommenssteuer-Erklärung abgeben muss

Bürgerinnen und Bürger, die nur Arbeitslohn beziehen, von dem bereits die Lohnsteuer durch den Arbeitgeber einbehalten worden ist (Steuerklasse I, Ehegatten oder Lebenspartnerinnen und -partner in Steuerklasse IV), seien grundsätzlich nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet: „Nähere Informationen, ob auch Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, finden Sie auf der Internetseite der Finanzämter unter www.finanzamt.nrw.de“, erklärt Jürgen West, Leiter des Finanzamts Hilden und ergänzt: „Wir empfehlen den Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Einkommensteuererklärung selbst erstellen, diese elektronisch über das Online-Finanzamt ,Elster‘ abzugeben. Die Steuererklärung kann so schnell, bequem und sicher von zu Hause aus übermittelt und papierlos beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden.“

Belege müssen nur noch auf Anforderung eingereicht werden

Nach der Anmeldung und Registrierung unter www.elster.de, könne mit der Erstellung der Steuererklärung begonnen werden. „Praktische Hilfefunktionen und Erläuterungen vereinfachen die Erstellung der Steuererklärung und machen die ,Elster’-Abgabe komfortabel“, so West. Außerdem könnten die Bürger über Elster einige bereits übermittelte elektronische Daten vom Arbeitgeber oder von der Versicherung abrufen und in ihre Steuererklärung übernehmen.

Grundsätzlich gelte für Belege: „Aus der früheren Belegvorlagepflicht ist nunmehr eine Belegvorhaltepflicht geworden. Kurz gesagt bedeutet dies, dass Bürgerinnen und Bürger keine Belege mehr im Zusammenhang mit der Steuererklärung einreichen müssen“, so Jürgen West. Belege zur Steuererklärung seien in der Regel nur dann erforderlich, wenn das Finanzamt dazu auffordert. Die Übermittlung der Unterlagen und Dokumente könne in diesem Falle online per Elster erfolgen.

(tobi)