Unruhe in Hilden und Haan Halter sorgen sich wegen Geflügelpest

Hilden/Haan · Die Geflügelpest breitet sich in Nordrhein-Westfalen weiter aus. Dies wird auch von den Geflügelhaltern im Kreis Mettmann beobachtet. Das Veterinäramt des Kreises schätzt die Infektionsgefahr als nicht unerheblich ein.

In Nordrhein-Westfalen hat es in den vergangenen Wochen mehrere Ausbrüche der sogenannten Vogelgrippe gegeben. Betroffen sind Großbetriebe, insbesondere in Ost-Westfalen. Noch hat die Tierseuche den Kreis Mettmann nicht erreicht. Das Veterinäramt des Kreises Mettmann schätzt die Infektionsgefahr aber als nicht unerheblich ein. Infektionsfälle gibt es bislang nicht. „Allerdings gibt es aktuell fünf Kontaktbetriebe, alles Hobbyhaltungen von fünf bis 30 Tiere, überwiegend Ziergeflügel – derzeit werden amtliche Proben entnommen“, teilt Kreissprecherin Daniela Hitzemann mit. Bei Kontaktbetrieben handelt es sich um Bestände, aus denen gehaltene Vögel in den Verdachtsbestand oder aus dem Verdachtsbestand in diese Bestände verbracht worden sind.

Die Geflügelpest, im Volksmund auch Vogelgrippe genannt, gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Sie wird durch aviäre Influenzaviren (AI-Viren) übertragen. Der erste Ausbruch der Krankheit wurde am 3. Oktober in Bottrop festgestellt. Mittlerweile hat es insgesamt sechs Ausbrüche in diesem Oktober in NRW gegeben, auch im Kreis Gütersloh, Münster und Paderborn.

Die Viren werden durch Wildvögel, in der Regel durch Wassergeflügel wie Gänse, durch einen direkten oder indirekten Kontakt in Hausbestände übertragen. Die Übertragungswege können vielseitig sein, etwa über Ausscheidungen oder die gemeinsame Nutzung von Wasserquellen durch Haus- oder Wildgeflügel. Das Ansteckungsrisiko für Menschen ist äußerst gering.

„Noch ist die Geflügelpest nicht da, aber sie nähert sich“, sagt Erik Rüttgers, Sprecher des Hildener Rassegeflügelzuchtvereins Fauna von 1895. So ist beispielsweise bereits die Kreisschau der Rheinisch-Bergischen und Leverkusener Rassegeflügelzüchter, die am Wochenende des 29. und 30. Oktobers geplant war, wegen eines Vogelgrippe-Verdachts in Wermelskirchen abgesagt worden.

Erik Rüttgers hat sich bereits als Kind mit Hühnern und anderen Vögeln beschäftigt. Als sein Vater das Hobby im Jahr 2006 wiederaufgenommen hat, stieß auch er wenig später hinzu. Mittlerweile hält der 56-Jährige 20 Hühner. Die Gefahr einer Ausbreitung der Vogelgrippe gebe es jedes Jahr, meist würde die Tierseuche aber in großen Geflügelzuchtbetrieben ausbrechen. Eine Aufstallungspflicht habe er zuletzt in 2016/17 erlebt, sagt Rüttgers. Sie ist ein Mittel, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.

Kein Kontakt zu Wildvögeln
oder zu verseuchtem Material

Das ist manchmal gar nicht so einfach. Denn die Hobbyhalter haben ihre Tiere auch alle unterschiedlich untergebracht, manche in Holzverschlägen oder Schuppen, andere im Stall oder in einem Gehege im Garten. „Daher ist das Handeln im Falle einer Aufstallungspflicht auch unterschiedlich zu handhaben“, erklärt Thomas Herold, Vorsitzender des Rassegeflügelzuchtvereins (RGZV) Haan 1891. Herold ist seit zwölf Jahren im Verein und hält 20 Hühner. Sein Verein hat insgesamt 120 Mitglieder. Bei einer Tierseuche bedeutet Stallpflicht, sein Geflügel so zu schützen, dass es keinen Kontakt mit Wildvögeln oder verseuchtem Material hat. „Das Dach eines Geheges sollte dabei beispielsweise durch eine Platte oder Plane geschützt werden, damit kein Kot von Wildvögeln hereinfallen kann“, erklärt der Züchter.

Hilfreich beim Kampf gegen die Tierseuche seien auch sogenannte Desinfektionswannen am Stalleingang, um mögliche Keime, die vom Garten in den Stall getragen werden können, zu minimieren. Herold weist aber auch darauf hin, dass Hühner regelmäßig gegen „Newcastle“, eine hochansteckende Viruserkrankung bei Vögeln, geimpft werden müssten – und das alle sechs Wochen. Das Impfen erfolgt über das Trinkwasser und ist für Vereinsmitglieder bei vielen – so auch in Haan – kostenlos.

Geflügel gehört zu den landwirtschaftlichen Nutztieren, die Tierhaltung muss bei der Tierseuchenkasse unter „Tierseuchenkasse NRW“ angemeldet werden, auch das Huhn, das im Garten gehalten wird. Die wichtigste Aufgabe der Tierseuchenkasse ist es, Beiträge von den Tierhaltern in NRW zu erheben, um damit beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigung zu leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anzubieten. Der Beitrag kostet den Halter zehn Euro pro Jahr. „Wenn ein Betrieb betroffen ist, müssen alle Tiere getötet werden, es werden ein Sperrgebiet (Radius 3 km) und ein Beobachtungsgebiet (Radius 10 km) festgesetzt“, teilt der Kreis Mettmann weiter mit.