Hilden ist ein Spielerparadies mit Grenzen

Anfragen für Spielhallen gibt es immer wieder. Doch die Stadt will weitere Ansiedlungen verhindern.

Hilden. In keiner anderen Stadt in Nordrhein-Westfalen ist die Spielhallendichte so groß wie in Hilden. Es ist berechnet worden, dass in Hilden 46 dieser Etablissements auf 10 000 Einwohner kommen — mehr als in jeder anderen Stadt von NRW.

„Das Problem gibt es tatsächlich“, sagt Lutz Groll, der stellvertretende Leiter des städtischen Planungsamtes. „Und wir haben immer wieder entsprechende Anfragen.“ Kern des Ganzen: Sowohl in der Innenstadt als auch in den Gewerbegebieten seien Spielhallen baurechtlich erlaubt. Und weil Hilden zudem verkehrstechnisch bestens angeschlossen und zu erreichen sei, würden die Nachfragen nicht abreißen.

„Wir haben die Autobahnen 3 und 46 vor der Haustüre, und Düsseldorf ist quasi einen Steinwurf entfernt“, so Groll. Das reize die Spielhallen-Betreiber, die auf das schnelle Geld hoffen, natürlich. „Wir sind ganz weit vorne“, bestätigte vor einiger Zeit auch Bürgermeister Horst Thiele eine Erhebung des Arbeitskreises Spielsucht.

Demnach gibt es in Nordrhein-Westfalen 18 Geldspielgeräte je 10 000 Einwohner, im Kreis Mettmann sind es durchschnittlich 16. Ganz anders in Hilden: Von 26 Geldspielgeräten im Jahr 2008 schnellte die Zahl nur ein Jahr später auf 46 nach oben. Großartig geändert habe sich daran bis heute nichts, so Groll. „Wir sind immer noch ganz weit vorne.“

Erst kürzlich hatte es eine Anfrage für die Schulstraße gegeben, wo der „Hubertus-Keller“, ein traditionelles Hotel-Restaurant, bekanntlich seine Türen geschlossen hat und auf einen neuen Pächter wartet.

„Planungsrechtlich steht einer solchen Nachfolgelösung nichts im Wege“, sagt der Leiter des Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamtes, Andreas Trapp. „Dieser Innenstadtbereich ist sogenanntes Kerngebiet — und somit könnte eine Spielhalle dort durchaus einziehen.“

Umso glücklicher ist Lutz Groll darüber, dass sich auf Landes- und Bundesebene endlich etwas getan habe — und zwar mit dem „Glücksspielstaatsvertrag“, der sich mit Konzessionen von Spielhallen beschäftigt. Dabei geht es zum Beispiel um die Konzentrationen dieser Einrichtungen sowie den Schutz von Kindergartenkindern und Schülern.

Städtebaulich besonders störend habe sich dabei der Trend erwiesen, leerstehende Ladenlokale und Gewerbebetriebe „vor dem Hintergrund einer maximalen Bodenrendite“ durch Spielhallen oder Wettbüros neu zu nutzen, heißt es in der Begründung der Stadtverwaltung.

Mit solch einer Nutzung sei ein sogenannter „Trading-down-Effekt“ verbunden — ausgelöst durch „stadtbild- unverträgliche Werbeanlagen“, durch Spannungen (andere Gewerbe haben nicht die finanziellen Möglichkeiten, entsprechend hohe Grundstückspreise, Pachten und Mieten zu zahlen), durch nächtlichen Lärm und durch ein „konflikt-beladenes Besucher-Klientel“.

Darum steht das Thema auch auf der Tagesordnung der kommenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses. Die öffentliche Sitzung beginnt morgen um 17 Uhr im Bürgersaal des Bürgerhauses, Mittelstraße 40, tagt. Dafür wird von städtischer Seite eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses für eine entsprechende Bebauungsplanänderung vorbereitet.