St.-Josefs-Krankenhaus in Hilden Das soll die Stadt für die Krankenhaus-Rettung zahlen
Hilden · Die Krankenhausübernahme durch die GFO gibt es für die Stadt Hilden nicht umsonst. Jetzt hat der neue Betreiber seine finanziellen Forderungen gestellt.
(tobi) Für die Krankenhaus-Rettung müssen auch die Städte sowie der Kreis Mettmann in die Tasche greifen. Das geht aus einer Mitteilung der Stadt an die Politik hervor, die abschließend am
12. Dezember im Rat diskutiert werden soll.
In der Vorlage spricht die Verwaltung von insgesamt drei Millionen Euro, die teilweise als Zuschuss, teilweise als Kredit an die Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe (GFO) ausgezahlt werden sollen. Die GFO hatte angekündigt, das Hildener St.-Josefs-Krankenhaus zu übernehmen und in Zukunft mit dem Langenfelder St. Martinus als eine Klinik mit zwei Standorten betreiben zu wollen.
„Um den Zusammenschluss der beiden Krankenhausstandorte umsetzen zu können, bittet die GFO jedoch neben Zusicherungen zu Investitionsförderungen durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW und der Übernahmezusage bestimmter Betriebs- und potenzieller Abwicklungskosten durch die Krankenkassen um ergänzende finanzielle Unterstützung bei den Anlaufkosten des fusionierten Krankenhauses von den Städten Hilden und Langenfeld oder dem Kreis Mettmann“, schreibt die Stadt Hilden. Und weiter: „Bis zur Etablierung des veränderten Leistungsspektrums und den dafür erforderlichen strukturellen Anpassungen der beiden Häuser erwartet die GFO für die Jahre 2024 und 2025 operative Verluste, die sie selbst nicht tragen können; ab dem Geschäftsjahr 2026 wird ein ausgeglichenes Ergebnis erwartet.“
Insgesamt fordert die GFO im Januar 2024 zwei Millionen Euro als freien Betriebskostenzuschuss sowie ebenfalls im kommenden Jahr „ein Darlehen als abrufbaren Kontokorrentkredit in Höhe von maximal vier Millionen Euro“. Die abgerufenen Beträge sollen mit 3,5 Prozent verzinst werden, hieß es weiter. „Falls der Krankenhausbetrieb in Hilden – wider Erwarten – wirtschaftlich dauerhaft nicht tragbar sein sollte und der Kontokorrentkredit in Anspruch genommen worden sein, werden durch die GFO 50 Prozent der Darlehenssumme zurückgezahlt,“ so die Stadt Hilden. Im Januar 2025 sollen noch einmal zwei Millionen Euro als freier Betriebskostenzuschuss an die GFO ausgezahlt werden.
Städte und Kreis seien einig darin, dass auch die Kommunen ihren Beitrag leisten müssten, um das Krankenhaus zu retten. „Zurzeit wird zwischen dem Kreis Mettmann und den Stadtverwaltungen die Vorgehensweise geprüft, ob und wenn ja, wie die betroffenen Kommunen – neben dem Kreis Mettmann und den Standortkommunen Langenfeld und Hilden sind das aus Sicht der Standortkommunen auch die Städte Monheim, Haan und Erkrath – der Forderung entsprechen können“, heißt es weiter.
Stand der bisherigen Gespräche zwischen den Verwaltungen sei, dass die beiden Standortkommunen gemeinsam
50 Prozent des Zuschuss- und Darlehensbedarfs aufbringen müssen und der Kreis Mettmann die übrigen 50 Prozent trägt, gegebenenfalls unmittelbar refinanziert durch Beiträge der anderen betroffenen Kommunen oder durch die allgemeine Kreisumlage.
Um die Übernahme des St.-Josefs-Krankenhauses zum 1. Januar sicherzustellen, sei aber kurzfristig und noch in 2023 die verbindliche Zusage notwendig, dass die betroffenen Kommunen der GFO die Zuwendungen gewähren. „Aufgrund dieser Eilbedürftigkeit der Finanzmittelbereitstellung empfiehlt die Stadtverwaltung Hilden, im Sinne des Worst-Case-Szenarios einen größeren Betrag bereitzustellen, als voraussichtlich erforderlich wird“, heißt es in der Entscheidungsvorlage der Verwaltung.