Empörter Leserbrief Gast liest „Playboy“ im Vabali Spa – und muss gehen
Hilden · Ein Vabali-Besucher macht in einem Leserbrief im „Playboy“ seinem Ärger Luft: Das Heft durfte er nicht lesen.
(sad) Ein empörter Leser des Magazins „Playboy“ meldete sich dort per Leserbrief zu Wort. Grund der Empörung: Ein Besuch im Vabali Spa, der, wie der Mann in seinem Leserbrief schrieb, mit einem Hausverweis endete. „Im Rahmen meiner wöchentlichen Wellness-Spa-Besuche entschied ich, sowohl Ihr Heft als auch die neueste Sonderausgabe ,Auto, Motor und Sport‘ mitzunehmen“, schreibt der Mann über seinen Besuch in dem Spa. „Während ich den Bericht über die diesjährige Wiesn las, wurde ich von einer Mitarbeiterin im Gastro-Außenbereich darauf hingewiesen, dass im Umfeld des Wellnes-Spa Vabali solche Hefte weder gern gesehen noch akzeptabel seien.“ Für ihn sei dies unverständlich, sei Nacktheit doch vorgeschriebener Teil der Hausordnung. Er habe die Spa-Mitarbeiterin gefragt, ob sie dies ernst meine und ob dies nicht intolerant sei, da sich zeitgleich neben dem Besucher unbekleidete Menschen im Pool küssten und freizügig präsentierten. Als Antwort habe er ein deutliches „Ja“ bekommen und die Bitte, umgehend das Haus zu verlassen.
Sarah Rast, Pressesprecherin der Vabali Spas in Hilden, Berlin und Hamburg, die auch für Geschäftsführer Sönke Schacht spricht, bezieht auf Anfrage Stellung: „Die Vabali Spas sind Orte der Ruhe und Entspannung.“ Oberstes Ziel sei es, allen Gästen eine entspannte Wohlfühl-Atmosphäre zu garantieren, in der sie Erholung finden können. „Grundsätzlich ist der Konsum von erotischer Lektüre in unseren Häusern gegen die Philosophie unseres Hauses und den Anstand und Respekt im Allgemeinen, den wir von unseren Gästen erwarten.“
Das Vabali Spa sei ein sicherer Raum für alle Gäste. Daher gelte: „Jegliche sexualisierte Handlung, jeglicher Konsum von sexualisierten oder erotischen Medien und jede sexualisiert-motivierte Ansprache gegenüber anderen Gästen wird bei uns konsequent mit dem Ausschluss und Gebrauch des Hausrechts verbunden.“
Zu dem konkreten Fall des Leserbrief-Schreibers informiert Rast: „Hingegen der Darstellung haben wir den Gast aufgefordert, das Lesen des Magazins einzustellen. Da er sich weigerte, wir dies aber an den weiteren Aufenthalt bei uns als Bedingung geknüpft hatten, hat er das Haus auf eigenen Wunsch verlassen.“