Junge Frau in Hilden Mit 2,6 Promille auf dem E-Scooter unterwegs

Hilden · Mitten in der Nacht stoppte die Polizei in Hilden eine 25 Jahre alte E-Scooter-Fahrerin, die Schlangenlinien fuhr. Sie musste ihren Führerschein abgeben.

Die Hildener E-Scooter-Fahrerin hatte 2,6 Promille Alkohol im Blut.

Foto: dpa/Britta Pedersen

(Red) Die Polizei in Hilden hat in der Nacht zu Freitag, 25. August, eine 25 Jahre alte Frau aus dem Verkehr gezogen. Die Hildenerin war sturzbetrunken mit einem E-Scooter unterwegs. Gegen 2.45 Uhr fuhren Polizeibeamte über die Berliner Straße, als ihnen auf Höhe der Kreuzung Walder Straße eine Frau auf einem E-Scooter auffiel: Sie fuhr in Schlangenlinien.

Die Beamten stoppten die Hildenerin. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Fahrerin des Elektro-Kleinstfahrzeugs ganz erheblich unter dem Einfluss von Alkohol stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 2,6 Promille. Die Frau musste mit zur Polizeiwache. Dort wurde ihr zur weiteren Beweisführung eine Blutprobe entnommen. Die Beamten beschlagnahmten den Führerschein der Frau.

Die Polizei nimmt diesen Vorfall zum Anlass, um klarzustellen, dass bei der Nutzung eines E-Scooters die gleichen Promillegrenzen gelten wie bei der Nutzung eines Autos – und nicht etwa die Richtwerte, die für Radfahrer. Fahrerinnen und Fahrer eines E-Scooters, die sich noch in der Probezeit befinden, müssten die Null-Promille-Grenze beachten: Ab einem Promillewert von 0,5 liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Ab einem Promillewert von 1,1 liegt man bereits im Bereich der so genannten absoluten Fahruntauglichkeit“, so der Behördensprecher weiter. Das erfülle nach Paragraf 316 Strafgesetzbuch sogar einen Straftatbestand. „Zudem gibt es entsprechende Punkte in Flensburg. Ferner droht ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot. Ein hohes Bußßgeld kommt obendrein noch dazu.“

Immer wieder gingen der Polizei betrunkene E-Sooter-Fahrerinnen und -fahrer ins Netz: „Oftmals meinen es die Kontrollierten ,gut’: Nach einer Party, dem Besuch einer Gaststätte oder eines Festes lassen sie nach dem Konsum von alkoholischen Getränken ihre Autos stehen, um dann mit einem gemieteten E-Scooter nach Hause zu fahren.“

Die Polizei appelliert: „Bringen Sie sich und andere nicht in Gefahr – und denken Sie an Ihren Führerschein: Nehmen Sie nach dem Konsum alkoholischer Getränke besser ein Taxi oder lassen Sie sich von Freunden oder Verwandten nach Hause fahren.“

(RP)