Hildener Karnevalswagen sind fit für den Zug

Ohne Zertifikat keine Teilnahme.

Foto: Archiv

Hilden. Für Martin Jurek waren die vergangenen Wochen aufschlussreich. Wo es ging, begleitete der Zugleiter des Carnevalscomitees (CCH) den Technischen Überwachungsverein auf seiner Tour durch Hilden. Ein Mitarbeiter des TÜV Rheinland nahm alle Wagen unter die Lupe, auf denen beim Rosenmontagszug Personen mitfahren. Er überprüfte sie auf ihre Sicherheit und verlieh das begehrte Zertifikat, ohne das eine Teilnahme am Rosenmontagszug nicht mehr möglich sein wird.

Anfang Oktober traten das CCH und die Stadt mit einer Neuerung an die Öffentlichkeit, die unter den Narren für Aufruhr sorgte. Die Jahre davor hatte die Stadtverwaltung die Wagen gemustert und ihnen die Teilnahme am Rosenmontagszug erlaubt. Mit der laufenden Session wurde die Verantwortung auf den TÜV übertragen. Die Karnevalisten hatten sich an einen neuen Zeitplan zu gewöhnen, denn für die Begutachtung der Wagen mussten Termine vereinbart und einige Tage als Reserve für eine eventuelle Nachbesserung eingeplant werden. „Bis zum 30. Januar müssen alle Unterlagen in Kopie vorliegen“, sagt Jurek. Tatsächlich fand der TÜV Rheinland einige Mängel. So mussten an dem einen Wagen eine weitere Leiter oder an dem anderen ein zweiter Feuerlöscher installiert werden. Nichts, was großen Aufwand erforderte — und alle Nachbesserungen waren aus seiner Sicht sinnvoll, so Jurek. Nach erfolgter Änderung musterte der TÜV-Rheinland-Mitarbeiter die Wagen erneut und stellte dann das Prüfsiegel aus.

Das ist übrigens nicht zu verwechseln mit dem gängigen TÜV-Prüfsiegel für Pkw. Es gibt Sonderregelungen, denen zufolge Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung brauchen, wenn sie „wesentlich verändert wurden“ und Personen darauf fahren.

Für zwei Wagen stehen die Genehmigungen noch aus — ein Umstand, der Jurek Sorgen macht. „Sie wurden erst jetzt angemeldet. Ob wir die noch durchkriegen, hängt nicht von mir ab.“ Trotzdem erreicht der Hildener Rosenmontagszug in diesem Jahr eine mit dem Vorjahr vergleichbare Teilnehmerzahl. Jurek ist zufrieden mit der neuen Regelung, denn sie regelt die Haftung zum Vorteil des Vereins: „Das ist bestmögliche Sicherheit.“