Investor verklagt die Stadt
An der Landstraße sollen ein Kentucky Fried Chicken und ein Bio-Supermarkt gebaut werden. Letzterer wurde nicht genehmigt.
Haan. Peter Krämer verklagt die Stadt Haan. Der Investor hat mit Reinhold Fanz (Fanz und Krämer GbR) im Herbst 2008 das 30 000 Quadratmeter große Areal an der Landstraße in Haan-Ost gekauft, das er seitdem fleißig bebauen lässt. 12,5 Millionen Euro stecken die Wuppertaler in das Gelände.
Fertiggestellt wurden bereits die Total-Tankstelle, der Burger King, die Autowaschstraße und zwei Neubauten im hinteren Bereich des Areals. „Im Dezember bezieht unter anderem das Sanitätshaus Böge den Neubau“, sagt Krämer. In unmittelbarer Nachbarschaft zur Waschstraße, das steht definitiv fest, eröffnet in absehbarer Zeit mit Kentucky Fried Chicken ein weiteres Schnellrestaurant. „Und dann kommt auch noch der Einzelhandel dazu, dann ist das Gebiet voll“, kündigt Krämer an.
Geht es nach dem Investor, sollen im Haaner Osten sowohl ein Bio-Supermarkt als auch ein „normaler“ Supermarkt entstehen. „Ich habe eine entsprechende Bauvoranfrage bei der Stadt gestellt, aber die wurde abgelehnt“, sagt der Wuppertaler. „Die wollen das nicht, und deshalb habe ich beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage eingereicht.“ Krämer verweist auf den Aldi- und den Lidl-Markt am westlichen Ende der Landstraße: „Das ist ja auch Einzelhandel. Ich will gleiches Recht für alle.“
Im Haaner Rathaus wird die Klage von Peter Krämer bestätigt. Ingrid Barenthien, Leiterin des Bauaufsichtsamtes, begründet die ablehnende Haltung der Stadt: „Herr Krämer hat dort Baurecht bekommen, allerdings weist der Bebauungsplan sein Gelände als Gewerbegebiet aus und lässt dort keinen Einzelhandel und schon gar keinen großflächigen zu.“ Der Bebauungsplan lasse dort nur das Ansiedeln von Gewerbe zu. „Es sind dort auch andere Nutzungen möglich, aber nach unserer Rechtsauffassung eben kein großer Lebensmittelmarkt“, sagt sie und verweist auf die geltende Baunutzungsverordnung. Die erlaube Einzelhandel dieser Art nur im Kerngebiet, also in der Innenstadt.
Dass zum Beispiel Ostermann an der Landstraße verkaufen darf, liegt an dem für das Unternehmen explizit ausgewiesenen Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Möbelhaus. „Auch Ostermann dürfte auf seinem Gelände keinen Supermarkt eröffnen“, sagt Barenthien. Und für Lidl gebe es einen Bebauungsplan, der das zulässt. „Und dessen 800 Quadratmeter sind auch noch nicht großflächig“, sagt sie.
Peter Krämers erklärtes Ziel ist das Erlangen von Baurecht. Dass die Stadt ihm das verweigert, kann er nicht verstehen: „Lidl und Aldi liegen gerade einmal 800 Meter von meinen Projekten entfernt. Und Herr Noecker, der gegenüber von Ostermann seinen Lagerverkauf organisiert, betreibt ja auch Einzelhandel und hat dafür keine Genehmigung.“