Schwimmbad, Schulen, Gastronomie Diese Corona-Regeln gelten jetzt

Kreis Mettmann · Was darf ich aktuell eigentlich alles machen – und was nicht? Wie sehen die Perspektiven aus? Wir beantworten hier die wichtigsten Fragen rund um die Corona-Regeln in Hilden und Haan.

Ordnungsamt und Polizei kontrollieren die Einhaltung der Regeln.

Foto: dpa/Friso Gentsch

Was gilt ab welcher Inzidenz wo? Eine Übersicht:

Wann öffnet die Gastronomie?

In Düsseldorf darf die Außengastronomie dank der niedrigeren Inzidenz ab diesem Freitag öffnen.

Foto: dpa/Armin Weigel

Die Inzidenz befindet sich noch deutlich über der magischen 100er-Grenze, unter der Außengastronomie mit Auflagen möglich ist. Wann dieser Wert unterschritten wird, ist derzeit noch völlig unklar. Wer sich aber schon jetzt ein Getränk in einem Biergarten gönnen möchte, kann ab Freitag, 21. Mai, beispielsweise nach Düsseldorf fahren.

Darf ich in Ferienwohnungen/auf Campingplätzen übernachten?

Campingplätze dürfen erst ab einer Inzidenz unter 100 wieder genutzt werden.

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Aktuell sind touristische Angebote nicht erlaubt. Ab einer Inzidenz unter 100 sind Übernachtungen in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen mit negativem Testergebnis zulässig. „Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken in Hotels u.ä. Einrichtungen mit bis zu 60 Prozent der Kapazität zulässig, Voraussetzung ist negatives Testergebnis“, erklärt das NRW-Gesundheitsministerium.

Wann fällt die Ausgangssperre?

Die Ausgangssperre bleibt bis zu einer Inzidenz von unter 100 in Kraft und gilt damit weiterhin im Kreis Mettmann.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Da die Bundes-Notbremse noch in Kraft ist, bleibt den Menschen im Kreis Mettmann auch die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr erhalten. Sobald die Inzidenz stabil unter einen Wert von 100 fällt, fällt auch die Ausgangssperre. Wann es soweit sein wird, hängt vom weiteren Infektionsgeschehen im Kreis Mettmann ab.

Wann beginnt der Präsenzunterricht an den Schulen?

Schulen gehen nach Pfingsten wieder in den Präsenzunterricht im Wechselmodell.

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Die Schulen öffnen (nach Pfingsten und dem Ferientag am Dienstag) am Mittwoch, 26. Mai, wieder. Der Präsenzunterricht findet im Wechselmodell statt. Laut NRW-Regierung soll bei einer stabilen Inzidenz unter 100 das Wechselmodell ab 31. Mai beendet werden, um komplett in den Präsenzunterricht zu gehen.

Wann starten die Kitas
wieder in den Regelbetrieb?

Kitas dürfen bald wieder in eingeschränktem Regelbetrieb öffnen, der Notbetrieb wird beendet.

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Aktuell befinden sich die Kindergärten noch in der Notbetreuung. Aber bereits ab kommende Woche Mittwoch soll laut der Sprecherin der Stadt Hilden, Lina Schorn, zumindest in Hilden der eingeschränkte Regelbetrieb wieder aufgenommen werden. Wie bereits zuvor wird dabei die Stundenzahl eingeschränkt.

Darf ich aktuell Sport treiben?

Alleine Sport treiben, ist aktuell schon möglich. Sport in in größeren Gruppen bald auch.

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Momentan möglich ist die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands. Bei Kindern unter 14 Jahren darf Sport in Gruppen von maximal fünf Personen ausgeübt werden, diese Möglichkeit nutzen beispielsweise Fußballvereine. Fitnessstudios bleiben geschlossen. Fällt die Inzidenz unter 100, darf laut NRW-Gesundheitsministerium kontaktfreier Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen ausgeübt werden, außerdem Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen sowie für Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschl. 14 Jahre. Auch Wettbewerbe mit Zuschauern sind theoretisch unter freiem Himmel mit negativem Testergebnis sind demnach erlaubt, wenn höchstens 20 Prozent der Zuschauerkapazität (maximal 500 Personen) erreicht werden und es einen Sitzplan gibt.

Dürfen Kulturangebote
und Kinos öffnen?

Ein Besuch im Museum ist wieder möglich, wenn der Inzidenzwert sinkt.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Konzerte sind aktuell verboten, Museen, Kinos  und Ausstellungen dürfen nicht öffnen. Lockerungen ab einer stabilen Inzidenz von unter 100: Konzerte unter freiem Himmel mit maximal 500 Personen (Sitzplan) und negativem Testergebnis sind laut NRW-Gesundheitsministerium  möglich. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist demnach nach vorheriger Terminbuchung erlaubt.

Welche Freizeitangebote
sind verboten?

Bis die Freibäder wieder öffnen dürfen, wird es leider wohl noch dauern.

Foto: Tobias Dupke

Freizeitparks, Indoorspielplätze, Schwimmbäder, Spielhallen, Spielbanken, und Solarien dürfen momentan nicht öffnen. Liegt die Inzidenz zwischen 100 und 50 mit negativem Test wieder möglich: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten. „Freibäder dürfen zur Sportausübung (keine Liegewiesen) öffnen, Begrenzung der Besucheranzahl. Voraussetzung ist negatives Testergebnis“, erklärt das Ministerium. Erst ab einer Inzidenz unter 50 dürfen auch die Liegewiesen von Freibädern mit negativem Testergebnis und Personenbegrenzung belegt werden.

Darf ich meinen Geburtstag
groß mit vielen Gästen feiern?

Große Geburtstagspartys mit vielen Gästen bleiben weiterhin verboten.

Foto: dpa, Karl-Josef Hildenbrand

Erst ab einer Inzidenz von unter 50 sind private Feiern wieder erlaubt. Allerdings nur unter Auflagen – im Außenbereich dürfen maximal 100 Teilnehmer zusammenkommen, in Räumen nur 50. Jeweils zwingend ist ein negatives Testergebnis.

Wann öffnet
der Einzelhandel wieder?

„Test, Click & Meet“ startet im Kreis Mettmann an diesem Samstag, 22. Mai, wieder.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Bereits am Samstag, 22. Mai, können Geschäfte wieder „Test, Click & Meet“ anbieten: Wer genesen ist, beide Impfungen erhalten hat (plus zwei Wochen Wartezeit) oder einen negativen Test (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen kann, darf einkaufen gehen. Er muss eine Maske tragen, Kontaktdaten angeben, im Geschäft dürfen sich nur eine bestimmte Anzahl (berechnet anhand der Quadratmeterzahl) an Kunden aufhalten. Ebenso können Baumärkte öffnen.

(tobi/maxi)