Nachbar an der Schützenstraße will die Stadt Hilden verklagen
Beratung über das Projekt Schützenstraße 41-43 ist vertagt worden.
Hilden. Der schon länger schwelende Streit um das Bauvorhaben Schützenstraße 41-43 eskaliert. Die Eigentümer zweier Grundstücke Schützenstraße wollen dort bis zu 15 Wohnungen in Mehr- und Doppelhäusern bauen. Alle Ratsfraktionen bis auf eine sind dafür und haben beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen. Noch steht nicht fest, ob und wenn ja wie viele Wohnungen am Ende in welcher Form errichtet werden. Zur Ortsbegehung kamen rund 40 Anwohner, von denen sich auch einige später bei der Fragestunde des Stadtentwicklungsausschusses zu Wort meldeten.
Die Nachbarn Jerome und Kerstin Knott erkennen die vorliegende Verschattungsuntersuchung des Büros ISR Innovative Stadt- und Raumplanung nicht an und fordern ultimativ eine „qualifizierte“ Verschattungsstudie von einem „gerichtlich anerkannten amtlichen Sachverständigen“. Andernfalls drohen sie der Stadt mit einer Klage: „Sollte ein Bebauungsplan/Baugenehmigung erlassen werden, der unsere Interessen in unzumutbarer Weise beeinträchtigt, behalten wir uns selbstverständlich Schadenersatzforderungen gegen die Stadt vor und werden gegebenenfalls gerichtlich eine Aufhebung des Bebauungsplans und einer Baugenehmigung erwirken.“ Die Politik hat eine Entscheidung über die Art und Dichte der Bebauung in die nächste Sitzung am 5. April vertagt. Die bisher geäußerten Vorstellungen lägen noch weit auseinander.
Die Verwaltung solle deshalb mit den bauwilligen Eigentümern, Nachbarn und einer Interessengemeinschaft eine Kompromisslösung erarbeiten. Keinen Bebauungsplan aufzustellen, sei die schlechteste Lösung, machte Baudezernentin Rita Hoff deutlich: „Dann könnte es auch zu einer unkontrollierten Bebauung des Hintergeländes kommen. Es könnte Klagen geben. Wie die ausgehen, hängt vom jeweiligen Richter ab. Mit einem Bebauungsplan können wir alles steuern. Ich rate deshalb dazu, eine maßvolle Bebauung zuzulassen.“ Laut Baudezernentin Rita Hoff hält das Haus von Jerome und Kerstin Knott nicht den Mindestabstand von drei Meter zur Grundstücksgrenze ein. Das bedeutet, dass auch ihr Schutzanspruch gegen Verschattung geringer ist. Der CDU ist wichtig, dass das geplante Mehrfamilienhaus an der Schützenstraße auf jeden Fall eine Tiefgarage bekommt — weil Parkplätze auf der Straße ohnehin schon Mangelware seien. SPD und Grüne wollen festgeschrieben wissen, dass auf jeden Fall auch öffentlich geförderte Wohnungen vorgesehen werden. „Das beißt sich“, erläuterte Planungsamtsleiter Peter Stuhlträger: „Das ist für den Investor nicht wirtschaftlich, weil nur die Wohnungen, aber nicht die Tiefgarage öffentlich gefördert wird.“
Zudem könne in einem Bebauungsplan nicht fixiert werden, dass tatsächlich Sozialwohnungen entstehen: „Wir können nur den Wohnungsstandard vorschreiben, aber nicht, dass der Investor die öffentliche Förderung auch tatsächlich in Anspruch nimmt.“ Die Interessengemeinschaft hat als Alternative eine „Bungalow-Siedlung“ im Hinterland mit fünf eingeschossigen Flachbauten ohne Keller vorgeschlagen.