Noch mehr Fast Food in Haan
Am 28. August soll Kentucky Fried Chicken an der Landstraße eröffnen und 100 Gästen Platz bieten. Investor will daneben zwei Supermärkte errichten und verklagt die Stadt.
Haan. Mit der Entwicklung des 30 000 Quadratmeter großen Areals an der Landstraße ist Investor Peter Krämer sichtlich zufrieden. „Wenn ich mir das Straßenbild so anschaue, muss ich sagen, das ist doch ganz ansehnlich geworden“, sagt Krämer, der mit Reinhold Fanz (Fanz und Krämer GbR) 12,5 Millionen Euro in das Gelände steckt.
In zwei Monaten, „definitiv am 28. August“, wie Krämer versichert, eröffnet dort mit Kentucky Fried Chicken ein weiteres Schnellrestaurant. „Das geht jetzt schnell“, sagt er. Zwei Monate würden die Arbeiten in Anspruch nehmen. „Den Burger King habe ich in drei Monaten gebaut“, sagt Krämer.
Dabei wird die neue Filiale der amerikanischen Fast-Food-Kette noch größer als das Burgerrestaurant. „Dort gibt es 55 Sitzplätze und 45 Parkplätze, bei Kentucky Fried Chicken werden 100 Gäste Platz nehmen können, denen dann 85 Parkplätze zur Verfügung stehen“, erläutert Krämer.
Und damit ist die Fläche immer noch nicht vollständig bebaut. Denn Krämer hält an seinen Plänen fest, dort sowohl einen Bio-Supermarkt als auch einen „normalen“ Supermarkt errichten zu wollen.
Nachdem er eine entsprechende Bauvoranfrage bei der Stadtverwaltung gestellt hatte, die aber abgelehnt wurde, hat er im vergangenen Herbst Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. „Ich hoffe, dass wir noch in diesem Jahr einen Prozesstermin bekommen“, sagt Krämer. „Oder wir einigen uns vorher mit der Stadt Haan.“
Seiner Meinung nach ist der Bebauungsplan an der Landstraße nicht richtig aufgestellt. „Ich fühle mich auf der sicheren Seite“, sagt Krämer und sieht seine Planungen durch das Vorhaben des des Unternehmens Ostermann, das auf seinem Gelände in einem dritten Gebäude einen Küchenfachmarkt errichten will (WZ berichtete), bestätigt.
„Für uns ist der dort geltende Bebauungsplan als rechtsverbindlich zu betrachten“, begründet Ingrid Barenthien, Leiterin des Bauaufsichtsamtes, die ablehnende Haltung der Stadt Haan. Und der für das Gelände an der Landstraße geltende Bebauungsplan weise die Fläche als Gewerbegebiet aus. Großflächiger Einzelhandel ist dort nicht zugelassen.
Barenthien verweist auf die geltende Baunutzungsverordnung, die Einzelhandel nur im Kerngebiet, also in der Innenstadt erlaubt. Dass Ostermann an der Landstraße verkaufen darf, liegt an dem für das Unternehmen explizit ausgewiesene Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Möbelhaus.