Nur eine Formsache Quelle des Haaner Bachs hat eine neue „Adresse“
Haan · Die Politiker im Haupt- und Finanzausschuss hatten einige Fragen zu der Aktion des Wasserverbands.
(peco) Eine kleine Mulde, begrenzt von mehreren Weiden – an diesem Ort auf der Kampheider Straße erblickt der Haaner Bach in Zukunft das Licht der Welt. Das heißt, eigentlich hat er das schon immer getan – nur ist es erst vor fünf Jahren aufgefallen, wie Kristin Wedmann, die Geschäftsbereichsleiterin Technik beim Bergisch-Rheinischen Wasserverband (BRW), jetzt berichtete: „Das war bei einem Ortstermin zu einem ganz anderen Thema.“ Bis dahin seien alle davon ausgegangen, die Quelle des Haaner Bachs befinde sich etwa in Höhe des „Vereinsheims Gartenfreunde“. Nun wird das Gewässer bis zu seinem „richtigen Ursprungsort“ gegenüber der Zufahrt zum Parkplatz der Gartenfreunde verlängert. Dazu sollen allerdings weder Bagger buddeln, noch Rohre verlegt werden, wie Wedmann betont: „Das ist ein rein formaler Akt. Wir legen lediglich schriftlich fest, was in der Realität sowieso schon vorhanden ist.“ Der Bach fließt zwischen alter und neuer Quelle auch bereits durch ein Rohr. Über die geplante Verlegung wurden jetzt auch die Politiker im Haupt- und Finanzausschuss informiert. Das Änderungsverfahren sei eingeleitet, hieß es da. „Aber weder an der neuen Quelle, noch an der alten ist fließendes Wasser zu sehen“, wunderte sich Walter Drennhaus (SPD). „Das muss auch nicht sein“, erklärte Tiefbauamtsleiter Guido Mering. Es könne durchaus sein, dass sich nur einmal im Jahr Wasser zeige –oder sogar noch seltener: „Wir denken immer, dann müsse es sprudeln, dem ist aber nicht so.“
Auswirkungen hat die Verlegung trotzdem: So muss die Stadt etwa bei Bauten bestimmte Abstände zur Quelle einhalten. Auch die bestehende Einleitung des von Teilen der Kampheider Straße abfließenden Niederschlagwassers in die Mulde sei zu überarbeiten, hieß es. Die WLH will bis zur Sitzung des Stadtrats am kommenden Dienstag nun wissen, in welchem Radius sowohl bei der jetzigen Quelle, als auch bei der neu festgesetzten nicht gebaut werden darf. Das – so hat BRW-Expertin Wedmann auf Anfrage mitgeteilt – ist Sache der unteren Wasserbehörde und damit des Kreises Mettmann.