Coronavirus Corona: Haaner stirbt in Solinger Klinik
Hilden/Haan. · Zeitgleich nimmt in Haan und Hilden die Anzahl der „Corona-Partys“ so große Ausmaße an, dass die Städte ein Versammlungsverbot erlassen haben.
Im Solinger Lungenfachkrankenhaus Bethanien ist am Freitag erstmals ein Patient verstorben, der mit dem Coronavirus infiziert war. Das teilte das Gesundheitsamt der Stadt Solingen mit. Bei dem Verstorbenen handelt sich um einen 84-Jährigen aus Haan, der vor einigen Tagen in Bethanien eingeliefert worden war.
Er litt offenbar bereits seit mehreren Jahren an einer schweren Lungenerkrankung und sein Zustand hatte sich zuletzt deutlich verschlechtert. Wegen seiner Grunderkrankung hatte der Senior festgelegt, dass er keine lebensverlängernden Behandlungen wünscht.
In Untersuchungen wurde das Coronavirus nachgewiesen. Wie sich der Mann angesteckt hat, wird zurzeit geklärt. Gereist sei er nicht, auch hatte er keinen Kontakt zu bekannten Corona-Infizierten. Kontaktpersonen würden jetzt untersucht, hieß es am Abend. Ob Corona letztlich die Todesursache war, steht allerdings nicht zweifelsfrei fest.
Das Versammlungsverbot
gilt ab dem 21. März
Haans Bürgermeisterin Bettina Warnecke sprach der Familie des verstorbenen Seniors telefonisch ihr Beileid aus, wollte sich öffentlich zu dem Fall aber nicht äußern. Bereits am Vormittag hatte sie jedoch erkennen lassen, wie sehr sie sich eine Allgemeinverfügung wünsche, die das Versammeln von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit generell untersagt. Am Abend wurde sie verfasst und veröffentlicht. Ein Plausch zu viert auf der engen Sitzbank, ein runder Tisch im Café, ja sogar Coronapartys von Jugendlichen, die sich im Sandbachtal oder an anderen Stellen verabreden – dies alles will die Stadt Haan nicht mehr hinnehmen. Warnecke hatte sich in Mettmann schon am Vormittag für ein kreisweites Versammlungsverbot eingesetzt, solange es noch keine landesweite Ausgangssperre gebe.
Jetzt steht es fest: Hilden und Haan gehen den schon Freitagvormittag in Leverkusen eingeschlagenen Weg. Ab Samstag, 21. März, gilt ein Versammlungsverbot im ganzen Stadtgebiet. Verboten sind alle Ansammlungen von Gruppen ab zwei Personen auf öffentlichen Plätzen, Straßen und Wegen sowie in den Grünanlagen, die sich dazu verabredet haben oder zufällig zusammenkommen, um beispielsweise miteinander zu spielen, zu reden, gemeinsam Sport zu treiben oder zu feiern. Ausgenommen sind Menschen, die zusammenleben, wie Familien und Wohngemeinschaften. Ebenfalls nicht verboten sind kurzzeitige zufällige Begegnungen beispielsweise beim Einkauf sowie Warteschlangen im Einstiegsbereich von Bus oder Bahn. „Wer eine Alternative zum öffentlichen Nahverkehr hat, sollte diese jedoch unbedingt nutzen“, unterstreicht Hildens Ordnungsamtsleiter Michael Siebert. Friseure und Restaurants bleiben geschlossen – in Haan bereits ab Samstag, in Hilden erst ab Sonntag.
„Auch wenn viele Bürgerinnen und Bürger vernünftig handeln und ihre Kontakte auf ein Minimum einschränken, gibt es leider immer noch zu viele, die die Lage nicht ernst genug nehmen“, erklärt Siebert. Sie treffen sich beispielsweise in Gruppen, picknicken im Park oder feiern Corona-Partys. „Mit diesem egoistischen Verhalten bringen sie Ältere und Vorerkrankte in Gefahr“, sagt Bürgermeisterin Birgit Alkenings. „Wenn einige Menschen sich nicht freiwillig selbst einschränken und den nötigen Abstand halten, ist ein Versammlungsverbot die einzige Lösung.“
„Wir müssen da kreisweit übereinstimmend handeln”, erklärte Haans Bürgermeisterin Bettina Warnecke, „sonst riskieren wir, dass sich die Ansammlungen einfach nur von unserem Stadtgebiet nach Hilden oder andere Kommunen verlagern.“ Außerdem bittet die Stadtchefin alle Bürger ausdrücklich, „uns Menschenansammlungen zu melden, wo immer Sie sie beobachten, damit wir mit unseren Ordnungsamts-Streifen dagegen vorgehen können“.
Rainer Skroblies koordiniert den Einsatz der aus jeweils zwei Personen bestehenden Teams, deren Zahl besonders für die Abendstunden jetzt noch einmal aufgestockt worden ist. Der stellvertretende Leiter des Ordnungsamts nennt dabei unter anderem das Haaner Sandbachtal als eine Örtlichkeit, in der es offenbar schon mehrfach zu sogenannten Coronapartys von Jugendlichen gekommen sein soll. „Am Donnerstag haben wir auch Hinweise auf eine solche Party Am Bollenberg bekommen“, fügt er hinzu. In diesem Zusammenhang habe man auch die Polizei informiert, die in diesen Fällen immer schnell und effektiv als Partner zur Seite stehe.
Polizei-Sprecher Ulrich Löhe bittet um Verständnis, dass er zu diesen Einsätzen aktuell nichts sagen könne, „nicht, weil wir nicht wollen, sondern weil es einfach so viele sind, dass wir mit dem Dokumentieren kaum noch nachkommen. Er bestätigte ebenfalls für den Donnerstag eine Party an der Jägerstraße in Hilden, die man aufgelöst habe: „Ich kann alle, die das auf die leichte Schulter nehmen, nur warnen“, sagt Löhe: „Das sind Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten, die bis zu 25 000 Euro teuer werden können.“ Erst recht wenn es eine landes- oder bundesweite Ausgangssperre geben sollte.
In einem ersten Schritt haben die beiden Städte nun aber ein Versammlungsverbot ab zwei Personen verfügt. „Wenn möglich, wollen wir die städtischen Grünflächen nicht schließen. Spaziergänge oder Sport an der frischen Luft sind grundsätzlich gut und erlaubt, wenn kein Kontakt zu anderen besteht“, erläutert Hildens Ordnungsamtsleiter Michael Siebert. „Über ein Versammlungsverbot können wir aber regeln, dass die Menschen das nicht in Gruppen tun.“ Aus dem Grund der Kontaktvermeidung stellt der zentrale Bauhof zur Zeit auch die Sitzbänke, die über den Winter zur Überholung reingeholt wurden, nicht auf. Darüber hinaus wird das freie WLan der Stadt an öffentlichen Plätzen vorübergehend eingestellt.
Haans Ordnungsamts-Vize Skroblies berichtet allerdings auch von viel Lob und Unterstützung aus der Bevölkerung, die die Mitarbeiter bei ihren Streifengängen bekämen. „Wir haben zum Glück noch Restbestände an Schutzmasken und Desinfektions-Mittel für Mitarbeiter zur Verfügung“, sagt er. Dennoch würdigten Bürger immer wieder gerade die Tatsache, dass die Kontrolleure in diesem schwierigen Umfeld Präsenz zeigten, um die Allgemeinheit zu schützen.