Polizei beschlagnahmt Auto in Haan Raser mit 160 km/h auf Haaner Allee unterwegs

Haan · Polizei zieht im Haaner Technologiepark 21-jährigen Raser aus dem Verkehr.

(Red) Ein 21-jähriger Haaner ist seinen Führerschein fürs erste los und sieht sich jetzt auch mit einem Strafverfahren konfrontiert. Grund: Er raste mit mehr als 140 Stundenkilometern über die Niederbergische Allee in Haan. Das Ganze wurde mit Handys auch noch gefilmt.

Um kurz nach 21 Uhr am Mittwoch war ein Haaner mit seinem Hund entlang der Niederbergischen Allee unterwegs, als an ihm VW Golf vorbeiraste. Am Steuer ein junger Mann. Wie die Polizei berichtete, sei der Wagen beim Hochschalten wegen seines Klappenauspuffs nicht nur sehr laut, sondern mit geschätzten rund 160 bis 170 km/h auch viel zu schnell unterwegs gewesen. Der Wagen mit drei Insassen sei die Niederbergische Allee mehrfach auf und ab gefahren, wobei der Wagen auch auf die Gegenfahrbahn geriet. Der Zeuge alarmierte die Polizei; er äußerte auch den Verdacht, dass Fahrer und Beifahrer die Fahrt auch noch mit ihren Handys gefilmt hatten.

Wenig später konnten die herbeigerufenen Polizeibeamten den Fahrer des VW Golf am Ende einer Sackgasse an der Niederbergischen Allee gemeinsam mit zwei Freunden antreffen. Konfrontiert mit den Beschuldigungen des Zeugen wiegelten die drei jungen Männer im Alter zwischen 20 und 21 Jahren ab und gaben zunächst an, sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h gehalten zu haben. Als die Beamten jedoch die Handys kontrollierten, konnten sie Videos der kurz zuvor durchgeführten Fahrten sicherstellen.

Hierbei stellte sich heraus, dass einer der jungen Männer, ein 21-jähriger Haaner, den VW Golf mit deutlich mehr als 140 km/h über die Straße im Technologiepark gefahren und dabei Strecke und Tacho abgefilmt hatte. Glücklicherweise befanden sich laut aktuellem Ermittlungsstand zu dieser Zeit keine anderen Verkehrsteilnehmer auf der Niederbergischen Allee, sodass es auf der Strecke mit einer Länge von etwa 1,3 Kilometern zu keinen akuten Gefährdungen Dritter gekommen war.

Die Konsequenzen: Der VW Golf, der nicht auf den Fahrer, sondern auf den Vater eines der anderen jungen Männer zugelassen war, wurde als Tatmittel beschlagnahmt. Ebenso beschlagnahmt wurde auch der Führerschein des 21-jährigen Fahrers. Zudem stellte die Polizei die Videos der Fahrt als Beweismittel sicher. Gegen den 21-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Fortbewegens als Kfz-Führer zum Erreichen einer höchstmöglichen Geschwindigkeit (§315d StGB) eingeleitet.