Dies dürfte dem Bauverein klar gewesen sein, als er seine Pläne den Mitgliedern vorgestellt hat. Aber auch die Mieter hätten schon damals ahnen können, dass eine Verdichtung des Geländes nicht gänzlich zu verhindern ist.
Von Anfang an hätte beiden Seiten klar sein müssen, dass keiner seine Wunschvorstellung durchsetzen kann. Wie die unterschiedlichen Interessen berücksichtigt werden können, wird sich im eingeleiteten Bebauungsplan-Verfahren zeigen. An dessen Ende steht ein Ergebnis, mit dem beide Seiten leben müssen.
Es bedarf keiner hellseherischen Fähigkeiten, um vorauszusagen, dass der fertige Bebauungsplan näher an den Vorstellungen des Bauvereins liegen wird. Dieses Ergebnis hätte auch ohne zerschlagenes Porzellan erzielt werden können.