Betrugsprozess hat begonnen Mann plündert Konten mit falschen Ausweisen

Hilden. · Ein 55-jähriger Mann hat in 25 Fällen unberechtigt Geld von Geschäftskonten abgehoben.

In 25 Fällen soll ein 55-Jähriger aus Berlin mit gefälschten Ausweispapieren Geld von Geschäftskonten abgehoben haben. Ein Fall ereignete sich bei einer Bank in Hilden.

Foto: dpa/Angelika Warmuth

Als er am 7. Dezember 2019 in der Hildener Commerzbank-Filiale am Schalter stand, schob Patric A. einen gefälschten Ausweis über den Tresen. Den Bankangestellten war die Fälschung nicht aufgefallen, der Berliner verließ mit 7500 Euro Bargeld in der Tasche die Bank. Draußen soll ein Chauffeur auf ihn gewartet haben – und der soll ihn dann weiter zur nächsten Bank kutschiert haben.

Nun muss sich der 55-Jährige vor dem Düsseldorfer Landgericht wegen Betruges und der Vorlage gefälschter Unterlagen verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, immer nach dem selben Muster in 25 Bankfilialen mehrere hunderttausend Euro von Privat- und Geschäftskonten abgehoben zu haben.

Begonnen hatte die Serie in einer Wuppertaler Commerzbank-Filiale, dort soll er mit gefälschtem Personalausweis und ohne die Bankkarte des privaten Kontoinhabers die Auszahlung von 10 000 Euro von dessen Konto verlangt haben. Nach der Prüfung des Ausweises, dessen Fälschung auch dort nicht erkannt wurde, und nachdem er die Unterschrift des Kontoinhabers auf einem Barauszahlungsbeleg nachgeahmt hatte, erhielt der Angeklagte die Barauszahlung. Von dort aus ging´s noch am gleichen Tag weiter nach Solingen und Bonn, wo der Angeklagte weitere 22 000 Euro abgehoben haben soll.

Vier Tage später soll er von Eschweiler über Alsdorf und Jülich nach Aachen gereist sein, um 49 000 Euro auf die gleiche Art von Konten ihm unbekannter Personen abzuheben. Nach Information der Staatsanwaltschaft soll es sich dabei überwiegend um Geschäftskonten gehandelt haben.

Wie der Angeklagte an die Informationen kam, ist nicht klar

Noch ist nicht bekannt, wie der Angeklagte an die für Abhebungen nötigen Informationen gelangt sein könnte.

Immerhin müssen ihm der Name des Kontoinhabers und dessen Bankverbindung bekannt gewesen sein – und dazu muss man auch wissen, dass die Konten bei den jeweiligen Banken geführt werden. Teilweise soll Patric A. sogar Informationen über die jeweiligen Kontostände gehabt haben. Um die Unterschrift als Bankbevollmächtigter fälschen zu können, muss man auch diese kennen.

„Es ist davon auszugehen, dass der Angeklagte die Taten nicht allein geplant hat“, ist dazu von der Staatsanwaltschaft zu hören. Man gehe davon aus, dass Hintermänner dem 55-Jährigen geholfen hätten. Bei den gefälschten Ausweisen handele es sich um österreichische und französische Dokumente.