Langenfeld Mitglied von Langenfelder Clan muss sich vor Landgericht verantworten
Langenfeld/Düsseldorf. · Nachdem der Auftakt zweimal verschoben werden musste, steht der wegen mehrerer Vergehen angeklagte Langenfelder nun vor Gericht. Drei weitere Termine sind angesetzt. Urteil: voraussichtlich am 9. September.
(magu) Unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen hat am Düsseldorfer Landgericht der Prozess gegen einen Langenfelder (29) begonnen. Über den Angeklagten ist bekannt, dass er ein Mitglied des Langenfelder El-Zein-Clans sein soll. Dazu soll er auch noch verbandelt sein mit der Gangster-Rapperin „Schwester Ewa“, die selbst seit Januar wegen Steuerhinterziehung, Körperverletzung und sexueller Verführung von Minderjährigen in Haft sitzt. Ihrem Lebensgefährten wirft die Staatsanwaltschaft nun Erpressung, Körperverletzung, Waffenbesitz und den Besitz von Dopingmitteln vor.
Der Profi-Boxer soll einem seiner Opfer mit Schlägen gedroht haben, wenn der Mann nicht mit der Zahlung von 500 000 Euro als Provision für eine Grundstücksvermittlung einverstanden gewesen wäre. Eine angeblich von anderen mit ihm getroffene Vereinbarung darüber, nur 300 000 Euro zahlen zu müssen, soll der Angeklagte nicht gelten gelassen haben. Seine Familie erwarte, dass der Geschädigte die verbleibenden 200 000 Euro zahle – andernfalls würde die Bedrohung aufrechterhalten werden. Am Ende soll das Geld über fingierte Rechnungen gezahlt worden sein, obwohl der Angeklagte gewusst habe, dass der Clan keinen Anspruch darauf habe.
Der Angeklagte soll in eine Prügelei verwickelt gewesen sein
Die Anklage wirft ihm weiterhin vor, im August 2018 in eine Prügelei an der Düsseldorfer „Meerbar“ verwickelt gewesen zu sein. Vor dem Haupteingang soll er den Türsteher mit zwei Faustschlägen gegen den Kopf verletzt haben. Nachdem das Opfer zu Boden gefallen sei, soll der Angeklagte weiter auf den Bewusstlosen eingetreten haben. Ähnlich soll eine Prügelei im März 2019 in der Mintropstraße in Düsseldorf abgelaufen sein, dort hatte das Opfer einen Kiefer- und Jochbeinbruch erlitten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 29-Jährigen zudem vor, eine halbautomatische Selbstladewaffe besessen und versteckt zu haben. Um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, soll er beim Ausländeramt in Mettmann gefälschte Lohnbescheinigungen eingereicht und dazu auch noch behauptet haben, staatenlos zu sein.
Der Prozess hätte bereits im Juni beginnen sollen. Damals hatte der Angeklagte seinen Anwälten jedoch das Vertrauen entzogen. Offenbar waren Unterlagen zur Akte gereicht worden, die einer Einlassung gleichgekommen wären. Vor Gericht bestätigte der 29-Jährige nun, von solchen Vorgängen nichts gewusst und die Schriftstücke auch nicht gelesen zu haben. Beim zweiten Termin traten zwei neue Verteidiger auf, die aber erst die Strafakte studieren und sich mit ihrem Mandanten dazu verständigen mussten. Das ist nun offenbar passiert. Das Gericht legte drei weitere Verhandlungstage fest.