Monheim Stadt Monheim fehlt bei der Heinestraße die Alternative

Monheim · Die Eigentümer der Hochhäuser an der Heine- und Neustraße wollen keinen Spielplatz vor der Haustür, sie fürchten nächtliche Ruhestörungen und städtische Veranstaltungen. Stadt macht Kaufangebot für Grundstück.

 Der WEG gehört das Privatgrundstück, das dem Umbau des oberen Endes der Heinestraße entgegen steht.

Der WEG gehört das Privatgrundstück, das dem Umbau des oberen Endes der Heinestraße entgegen steht.

Foto: Matzerath, Ralph (rm)/Matzerath, Ralph (rm-)

. Wer die Mehrheit im Stadtrat hat, muss keine Kompromisse eingehen. Wenn aber von städtischen Plänen Privateigentum betroffen ist, bleibt nur der Verhandlungsweg. Als die Stadt Monheim ihre Pläne für die Umgestaltung der Heinestraße in eine Fußgängerzone konzipierte, bezog sie dabei auch das Privatgrundstück ein, das zum Hochhaus zwischen Neu- und Frohnstraße gehört. Die Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) umfasst 135 Parteien. Das Grundstück ragt auf ganzer Hausbreite keilförmig in die Fußgängerzone hinein und nimmt den Raum ein, den die Stadt als aufgewertete Aufenthaltsfläche mit „Grünpunkten, Sitz- und Spielmöglichkeiten“ vorgesehen hatte.

„Zunächst wollte die Stadt, dass wir ihr unsere Straßenanteile widmen, weil sie für ihre Investitionen eine Sicherheit haben wollte“, berichtet Holger König (54), Vorsitzender des Beirats. Durch eine Widmung erhalten Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. „Der frühere Eigentümer ist dann nicht mehr Besitzer, hat nicht mehr die Verfügungsgewalt“, erklärt Manfred Hein vom Tiefbauamt. Die WEG habe aber eine solche unbefristete und unbedingte Überlassung abgelehnt. „Wir hätten der Stadt das Grundstück quasi geschenkt und gar kein Mitspracherecht mehr gehabt“, so König. Man hätte sich nur auf eine Überlassung für 20 Jahre eingelassen. Ein Teil der Eigentümer wehrte sich gegen die Vorstellung, dass sie dann wegen des Spielplatzes vor der Tür bis weit in die Nacht von grölenden Jugendlichen belästigt werden würde. Auch die Vorstellung, beim nächsten Stadtfest ein Fahrgeschäft direkt vor die Tür gestellt zu bekommen, habe sie wenig erfreut, so Hein.

Als der Bürgermeister dann Anfang 2019 eine große Versammlung im Rathaus abhielt, eskalierte der Streit und Zimmermann drohte mit Enteignung, erinnert sich Harald Buchin (72), der ebenfalls dem Beirat angehört. Das habe viele Eigentümer empört, zumal man in den vergangenen Jahrzehnten immer gut mit der Stadt zusammengearbeitet habe, so etwa beim Bau des Rathauscenters vor mehr als 25 Jahren.

Einem Verkauf müsste jeder einzelne Eigentümer zustimmen

Mit dem letzten Ausweg Enteignung habe er lediglich die Mehrheit der Eigentümer unterstützen wollen, die unsere Umbaupläne mittragen, sagt Zimmermann. Zuletzt habe die Stadt Monheim der WEG ein Kaufangebot unterbreitet, berichtet König, was Hein bestätigt. Das Problem: „Dazu brauchen wir die Einwilligung jedes einzelnen Eigentümers“, so König. Nicht nur die erforderliche Einstimmigkeit ist ein nahezu unerfüllbares Kriterium, unter den immer noch geltenden Corona-Schutzbestimmungen sei es fast unmöglich, eine Versammlungsstätte zu mieten, die alle Eigentümer mit den nötigen Mindestabständen fassen kann.

Das stellte die Stadt vor gewisse Probleme: „Einen Plan B für die Umgestaltung haben wird nicht“, räumt Hein ein. Zunächst schreibe die Stadt jetzt die Arbeiten für den ersten Bauabschnitt zwischen der neuapostolischen Kirche und dem Eierplatz aus. „Im Herbst wollen wir anfangen.“ Der zweite Abschnitt soll ohnehin erst dann starten, wenn das Rathauscenter umgebaut ist. „Denkbar wäre, dass wir für die Zeit des Umbaus am oberen Ende der Heinestraße mit der WEG einen Gestattungsvertrag schließen“, so Hein. Und den Kauf erst im Nachhinein abwickeln.