Langenfeld Jugendliche tun Gutes bei der Taschengeldbörse

Langenfeld. · In Zusammenarbeit mit dem Jugendrat hat die Stadt ein praktikables Modell gefunden.

Lennart Thiele hilft in einer Begegnungsstätte.

Foto: Wolfgang Kaiser

Im September 2019 hat die Bürgergemeinschaft Langenfeld (BGL) versucht, das Thema Taschengeldbörse zu beleben. Die Stadt möge eine Plattform schaffen, auf die junge und ältere Menschen zugreifen können, wünschte sich die Partei. Doch so einfach ist das nicht, sagte Ulrich Moenen, Fachbereichsleiter Schule, Jugend Sport noch im Februar 2020. Man müsse rechtliche Rahmenbedingungen prüfen. Die Stadt halte es deshalb für sinnvoll, sich an der bereits bestehenden Plattform „nebenan.de“ zu orientieren, die Hilfeleistungen in der Nachbarschaft vermittelt. Das ist geschehen. Die Taschengeldbörse soll in Kürze starten – auf „nebenan.de“.

 Auf Initiative des Jugendrates hin ist bereits ein Flyer entstanden, der Hinweise gibt, was es beim Nutzen dieser Plattform zu beachten gibt. „Anders als in anderen Kommunen wollen wir bestehende Strukturen nutzen“, sagt die Erste Beigeordnete Marion Prell und verweist noch einmal auf digitale Nachbarschaftsplattformen wie etwa „nebenan.de“ als größter Anbieter in der Stadt. Dort können sich Erwachsene wie Jugendliche anmelden und ein Gesuch für ihre Nachbarschaft aufgeben.

Mögliche Alltagshilfen wären Unterstützung im Haushalt oder beim Einkauf, einfache Gartenarbeiten, Tiersitting, Babysitting, Beistand im Umgang mit dem PC oder Smartphone, Spazieren sowie Vorlesen und Brettspiele mit Senioren oder Kindern. „Wichtig dabei ist, dass sich beide Seiten miteinander wohlfühlen und das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden“, erklärt Ingrid Graser vom Referat für Jugendarbeit. Ein Nebenjob ist je nach Tätigkeit frühestens ab
13 oder 15 Jahren erlaubt und die Einsätze dürfen nicht zu einem regelmäßigen und dauerhaften Arbeitsverhältnis führen, erläutert sie weiter. Der Job kann mit einem Taschengeld honoriert werden, dies sollte jedoch im Voraus gemeinsam vereinbart werden. Die Tätigkeiten sollten nicht der Einkommens- und Umsatzsteuer sowie der Sozialversicherungspflicht unterliegen und es sollten keine Arbeiten in Konkurrenz zu Dienstleistern ausgeübt werden. Der Flyer zur Taschengeldbörse ist für Interessierte auf der Internetseite der Stadt unter dem Punkt „Aktuelles“ ab sofort ­herunterzuladen.