Richter verbietet Tierhaltung

Mit-Eigentümer änderten die Hausordnung, als Barbara Kaufhold im Krankenhaus lag.

Haan. Barbara Kaufhold weiß, dass sie auf einem Pulverfass sitzt. „Bei mir kann jederzeit der Gerichtsvollzieher vorbeischauen und das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vollstrecken“, sagt die Haanerin (70). Das würde bedeuten, dass die Tierliebhaberin ihre beiden Katzen, ihren Irischen Wolfshund und ihre zwei Sittiche abgeben müsste.

Seit 13 Jahren wohnt Kaufhold an der Adlerstraße 44, erst zur Miete, später kaufte sie die Wohnung. „Sie gefiel mir, ich wollte nicht noch einmal umziehen“, sagt sie. Und weil ihre damalige Vermieterin die Wohnung nicht an Kaufhold verkaufen wollte, erwarb ihre Freundin das Objekt. „Das Eigentum wurde später beim Notar einfach übertragen“, sagt Kaufhold und fügt hinzu: „Und damit begannen die Schikanen.“

Drei bis vier Briefe in der Woche habe sie vom damaligen Hausverwalter erhalten. Ihre Katzen würden zu viel Dreck machen, würden in anderen Gärten streunen — Gründe habe er viele gefunden, um Kaufhold das Leben schwer zu machen. „Ich bin eine ruhige Mieterin“, versichert sie: „Bei mir werden keine ausgelassenen Partys gefeiert, und Männer gehen bei mir auch nicht ein und aus.“ Im Gegenteil: „Seit dem Tod meines Sohnes vor acht Jahren habe ich mich sehr zurückgezogen.“ Halt und Zuversicht geben ihr ihre Tiere. „Für sie lebe ich, die gebe ich nicht mehr her“, sagt sie.

Das hätten auch die anderen Eigentümer gewusst. „Die Auseinandersetzungen haben sich hochgeschaukelt, aber weil ich standfest blieb, haben sie sich auf das Liebste, was ich habe, eingeschossen“, sagt Kaufhold. Als sie im Krankenhaus lag, hätten die anderen Eigentümer die Hausordnung so geändert, dass seitdem ein absolutes Tierhalteverbot gilt. Dagegen legte sie Einspruch ein.

Das Amtsgericht Mettmann gab ihr Recht, das Landgericht Düsseldorf sah das anders, berief sich auf die Hausordnung und verurteilte Kaufhold zur Abschaffung ihrer Tiere. „Revision kann ich nicht einlegen, nach zwei Instanzen ist in diesem Fall Schluss“, sagt sie. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die 70-Jährige hofft, dass sich für sie und ihre Tiere doch noch alles zum Guten wendet. Denn inzwischen hält sich eine Nachbarin, die vor einiger Zeit eine Erdgeschosswohnung in dem Haus gekauft hat, einen Hund. Sie wäre vom Tierhaltungsverbot ebenso betroffen wie ein Mieter nebenan. Er hat Hunde und Katzen und müsste diese ebenfalls abschaffen.

Kaufhold: „Wir werden eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen, um eine neue Hausordnung auf den Weg zu bringen.“ Ist diese verabschiedet, ist das Urteil des Landgerichts laut Kaufhold hinfällig. „Die Chancen stehen gut, dass wir eine Mehrheit für eine neue Hausordnung haben, die das Halten von Haustieren erlaubt.“